Lübeck – „Alle Jahre wieder kommt…“ kommt der Schiri-Hammer. So oder so ähnlich kann man die unschönen Neuigkeiten beschreiben, die einige Vereine in diesen Tagen ereilen. Wegen Nicht-Erfüllung des Schiedsrichter-Solls werden die Vereine mit Geldstrafen, Punktabzügen oder gar Ausschluss vom Spielbetrieb bestraft. Am Härtesten trifft es in diesem Jahr Regionalliga-Absteiger VfR Neumünster, aber auch andere Clubs in der SH-Liga und in der Lübecker Region müssen „bluten“.

Beim VfR Neumünster versucht man sich aktuell nach dem Abstieg neu aufzustellen. Nun bekommen die Lila-Weißen einen echten Dämpfer: 9 Punkte Abzug, 750 Euro Geldstrafe und der Ausschluss der Kreisliga-Mannschaft sind vom Kreisfußballverband an den Club übermittelt worden. Trainer Thomas Möller sagte zu HL-SPORTS: „Das ist ein dickes Brett, aber wir nehmen es mit einem Lächeln. Trotzdem schaden diese Punktabzüge der Stadt und dem Fußball. Der Verein wird Rechtsmittel einlegen.“
Die Neumünsteraner werden also voraussichtlich erst einmal mit 9 Minuspunkten starten. Dabei sind sie in guter Gesellschaft. Aufsteiger FC Kilia Kiel ist nicht wesentlich minder bestraft worden. Minus 6 Punkte treffen den Verbandsliga-Meister. Nahezu glimpflich ist der SV Henstedt-Ulzburg weggekommen. Die Segeberger wurden „nur“ mit 3 Minuspunkten bestraft.

In Lübeck erwischt es Kreisliga-Absteiger VfL Vorwerk. Dieser muss mit der Hypothek von 6 Minuspunkten in die Kreisklassen-Saison starten. C-Klassist AKM Lübeck bekommt wegen Nicht-Erfüllung 3 Punkte abgezogen. Geldstrafen müssen der SC Buntekuh und SV Weissenrode zahlen.

Borussia Möhnsen ist der einzige Verein aus dem Kreis Herzogtum Lauenburg, der unglücklich mit 3 Punkten sanktioniert wird. Hier ist ein Schiedsrichter verzogen und die Borussen konnten nicht mehr rechtzeitig reagieren.

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Das große Zittern ist in Ostholstein angesagt. Von 48 Clubs werden 17 mit Strafen belegt. Diese schwanken zwischen Geldstrafen ab 125 Euro und 9 Punkten Abzug. Welche betroffen sind, war wie auch im Stormarner Kreis nicht zu erfahren. Die „blauen“ Briefe an die Vereine dürften jedoch in den nächsten Tagen eintreffen.

Zwei Wochen haben die Vereine danach Zeit gegen die Entscheidungen der Kreisfußballverbände Einspruch einzulegen.

Wie es ist, wenn man innerhalb der Saison das Schiedsrichter-Mindersoll unterschreitet, weiß Roter Stern Lübeck. Dem Absteiger in die B-Klasse wurden während des laufenden Punktspielbetriebs Zähler aberkannt. Vorsicht ist also permanent geboten, ansonsten könnte es für einige Clubs ein böses Erwachen zum Saisonende geben.

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