Lübeck/Hamburg – In den letzten Wochen und Monaten stand der VfB Lübeck außerhalb des Fußballsports zweimal im Blickpunkt der Öffentlichkeit. Zum einen durch die Vorfälle bei der Regionalligabegegnung der Grün-Weißen gegen die Reservemannschaft des FC St. Pauli II (29. Juli 2015), als sich Hamburger „Idioten“ (vermummte Hooligans) unerlaubten Zutritt auf die Haupttribüne verschafften und einen größeren Polizeieinsatz heraufbeschworen. Diese Sache ist nun geklärt, zumindest aus finanzieller Sicht. Wie durchsickerte, überwies der Zweitligist inzwischen das Eintrittsgeld für die rund 70 bis 80 „Fans“ in Höhe von 1100 Euro an die Lübecker. Immerhin etwas Einsichtigkeit…

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Auf anderer Ebene sorgte der Hamburger Fußballverband zudem schnell für ein klares Ausrufezeichen – doch war das jetzt schon notwendig, nicht etwas voreilig? Nach dem abgebrochenen Match in der Verbandsliga Süd-Ost zwischen dem SSV Güster und dem VfB II am 27. September, rassistische Äußerungen von Zuschauern und Tumulte sollen dafür gesorgt haben, wurde Altona 93-Kicker Felix Brügmann (22) – er soll mit involviert, verbal beteiligt gewesen sein als Zuschauer –  vom eigenen Verband für zwei Punktspiele gesperrt. Damit nicht genug: Zwei weitere Begegnungen steht der Kicker danach auf Bewährung und unter Beobachtung auf dem Feld. So weit, so gut. Bleibt die Frage: Warum wird in einem schwebenden Verfahren ein voreiliges Urteil gefällt, ohne das vom SHFV klärende Fakten auf den Tisch gelegt worden sind?

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