Bremen – Die  Zulassungskommission  des  Norddeutschen  Fußball-Verbandes  e.V.  (NFV)  hat  25 Vereinen die Zulassung für die Regionalliga Nord 2015/2016 erteilt. Dabei erhielten 19 Clubs die  Zulassung  ohne  weitere  Auflagen.  Sechs  Vereine  müssen  im  technisch- organisatorischen Bereich noch Auflagen bis zum Saisonstart 2015/2016 erfüllen. Der Verein VfR Neumünster hat bisher keine Zulassung erhalten, kann aber eine kurzfristige Nachfrist nutzen, um seine Zulassungsunterlagen zu vervollständigen bzw. nachzubessern.

Der NFV führt das Zulassungsverfahren für die Vereine der Regionalliga Nord der Herren durch, um den Vereinen mehr Planungssicherheit zu geben. Neben dem zu erbringenden Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit haben die Klubs auch Sicherheitsauflagen baulicher, technischer, organisatorischer und betrieblicher Art zu erfüllen.

Der norddeutschen Zulassungskommission gehören an: Vorsitzender Thomas Fürst (Bremen), Gerhard Oppermann (Hannover), Peter Niemann (Bad Schwartau), und Daniel Diebold (Bönningstedt).

Folgende Vereine haben die Zulassung zur Regionalliga Nord für die Saison 2015/2016 erhalten:

Niedersachsen (13 Vereine): SV Meppen, VfB Oldenburg, Goslarer SC 08, BV Cloppenburg,  VfL  Osnabrück,  TSV  Havelse,  BSV  „Schwarz-Weiß“  Rehden,  BTSV Eintracht Braunschweig II, VfL Wolfsburg II, Hannover 96 II, SpVgg Drochtersen/Assel, VfV Borussia 06 Hildesheim, Lüneburger SK Hansa

Anmerkung: Die wirtschaftlichen Unterlagen für die Vereine VfL Wolfsburg II, Hannover 96
II,   BTSV   Eintracht   Braunschweig   II   und   VfL   Osnabrück   wurden   über   den
Lizenzierungsantrag   der   ersten   Mannschaft   des   Vereins   bei   der   DFL/dem   DFB eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem  Vorbehalt  erteilt,  dass  die  positiven  Testate  der  DFL/des  DFB  beim  NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Die Vereine Lüneburger SK Hansa, SpVgg Drochtersen/Assel sowie der VfV Borussia 06
Hildesheim erhalten die Zulassung jeweils mit der Auflage, die für sie bestehenden sicherheitstechnischen  Auflagen  bis  zum  Saisonstart  (1.  Heimspiel)  fristgerecht  zu
erfüllen.

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Hamburg  (4  Vereine):  SC  Victoria  Hamburg,  Hamburger  SV II,  FC  St.  Pauli  II,  FC Eintracht Norderstedt

Anmerkung: Die Unterlagen für die Vereine Hamburger SV II und FC St. Pauli II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung.  Hier wird eine Gesamtzulassung  unter dem Vorbehalt erteilt, dass die positiven Testate der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht werden.

Bremen (2 Vereine): SV Werder Bremen II, Bremer SV

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein SV Werder Bremen II wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins bei der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung. Hier wird eine Gesamtzulassung unter dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Der Verein Bremer SV erhält die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen  Auflagen  bis  zum  Saisonstart  (1.  Heimspiel)  fristgerecht  zu
erfüllen.

Schleswig-Holstein (6 Vereine): ETSV Weiche Flensburg, Holstein Kiel II, SV Eichede, VfB Lübeck; TSV Schilksee, Eutin 08

Anmerkung: Die Unterlagen für den Verein Holstein Kiel wurden über den Lizenzierungsantrag der ersten Mannschaft des Vereins beim DFB/der DFL eingereicht und befinden sich noch in der Prüfung.  Hier wird eine Gesamtzulassung unter  dem Vorbehalt erteilt, dass das positive Testat des DFB/der DFL beim NFV unverzüglich nach Erhalt eingereicht wird.
Die Vereine TSV Schilksee und Eutin 08 erhalten die Zulassung mit der Auflage, die für ihn bestehenden sicherheitstechnischen Auflagen bis zum Saisonstart (1. Heimspiel) fristgerecht zu erfüllen.

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