Foto: Arno Reimann
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Kiel – Sollten Sie planen, an einer Leichtathletik-Veranstaltung teilzunehmen und müssen Sie dafür eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen, ist dringend darauf zu achten, dass ein TUE-Antrag so früh wie möglich vollständig eingereicht werden muss.

Darauf verweist der Deutsche Leichtathletik-Verband in einer aktuellen Veröffentlichung. Für Substanzen, die nur innerhalb des Wettkampfs verboten sind, sollte der Antrag mindestens 30 Tage vor dem Wettkampf beantragt werden. Ob und wo Sie eine TUE beantragen müssen, können Sie auf der DLV-Website und auf der NADA-Website nachlesen. Dort finden Sie auch das zur Beantragung erforderliche Formular und weitere wichtige Hinweise.

Grundsätzlich müssen alle Athleten – unabhängig einer Kader- oder Testpoolzugehörigkeit – darauf achten, dass bei der Teilnahme an einem Internationalen Wettkampf gemäß der aktuellen AIU/World Athletics List of International Competitions 2024 der TUE-Antrag bei Athletics Integrity Unit zu stellen ist.

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Handelt es sich bei der Veranstaltung um einen internationalen Wettkampf der Masters, muss der Antrag bei der World Masters Association (WMA) mit dem WMA-TUE-Antrag eingereicht werden. Hierfür gelten die Vorgaben der WMA, die denen der World Athletics größtenteils angeglichen sind.

Regionalliga Nord: Wer wird Meister?

  • Hannover 96 II (68%, 330 Votes)
  • Phönix Lübeck (15%, 74 Votes)
  • SV Meppen (6%, 29 Votes)
  • HSV II (5%, 22 Votes)
  • Holstein Kiel II (2%, 10 Votes)
  • TSV Havelse (2%, 9 Votes)
  • SV Drochtersen/Assel (1%, 5 Votes)
  • VfB Oldenburg (1%, 4 Votes)
  • Teutonia Ottensen (1%, 4 Votes)

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