
Eutin – Mit Beginn der neuen Saison gibt es eine wichtige Änderung auf den Sportplätzen. Das Präsidium des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbands (SHFV) hat am 11. Juni beschlossen: Die Zeitstrafe (Feldverweis auf Zeit) wird im regulären Spielbetrieb des Jugend- und Freizeitfußballs mit Wirkung zum 1. Juli 2025 abgeschafft.
Die Entscheidung folgt einer verbindlichen Neuregelung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), die den Einsatz von Zeitstrafen im Jugendbereich künftig stark einschränkt. Demnach darf eine Zeitstrafe ab dem 1. Juli nur noch in genau definierten Ausnahmefällen angewendet werden – und ausschließlich in Verbindung mit einer Gelben Karte, beispielsweise bei Vergehen wie absichtlicher Spielverzögerung oder unsportlichem Protestieren.
Diese Regeländerung nimmt dem bisherigen Modell der Zeitstrafe im SHFV jedoch seinen ursprünglichen Charakter als pädagogische Erziehungsmaßnahme oder Ersatz für die Gelb-Rote Karte. Das SHFV-Präsidium hat daher beschlossen, die Zeitstrafe im Jugend- und Freizeitfußball vollständig aus der Spielordnung zu streichen.
Was bedeutet das konkret für den Spielbetrieb?
- Die 5-Minuten-Zeitstrafe entfällt im Jugendfußball vollständig.
- Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter können Spielerinnen und Spieler künftig wieder durch eine zweite Verwarnung (Gelb-Rote Karte) vom Spiel ausschließen.
- Eine Verwarnung und ein anschließender „Feldverweis auf Zeit“ sind nicht mehr zulässig.
- Für besonders schwere Vergehen bleibt weiterhin der direkte Feldverweis auf Dauer (Rote Karte) bestehen.
Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Bildquellen
- Schiri: Lobeca/Wolf Gebhart
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