Lübeck – Der SHFV gibt bekannt, dass beim LOTTO-Pokal-Finale der Herren am 15. Juli auf der Lübecker Lohmühle bundesweite Stadionverbote Gültigkeit besitzen.

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„Der SHFV erwartet wie in den vergangenen Jahren eine große Kulisse und damit ein leidenschaftliches Fußballpublikum, das die Teams frenetisch und fair anfeuert. Die beiden Kontrahenten werden sicherlich große Fangemeinden für das Pokalfinale mobilisieren“, freut sich der SHFV-Sicherheitsbeauftragte Eddy Münch auf das Endspiel in Lübeck. „Es ist gängige Praxis, dass bei derartigen Großveranstaltungen des Verbandes die bundesweiten Stadionverbote, die gegen Personen wegen ihres Fehlverhaltens bei anderen Fußballspielen ausgesprochen wurden, gültig sind“, so Münch weiter.

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