Kiel – Der SHFV informiert in der folgenden Nachricht zur Änderungen im Hallenfußball:

Mit Blick auf die nächste Winter-Saison möchten wir auf diesem Wege einmal auf die beschlossenen Änderungen im Bereich des Schleswig-Holsteinischen Hallenfußballs hinweisen. Bereits Anfang November letzten Jahres hat der Beirat des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes ein betreffendes SHFV-Konzept verabschiedet. Dieses sieht zum einen eine einheitliche Vorgehensweise bei der Ermittlung der einzelnen Landesmeister in allen Altersklassen im Jugend-, Frauen- und Herrenbereich vor – der zukünftige Qualifikationsmodus geht in allen Bereichen von der Kreisebene aus, sodass grundsätzlich jeder Verein die Möglichkeit hat, sich für die jeweiligen Landesmeisterschaften zu qualifizieren – und zum anderen sollen alle offiziellen Verbandswettbewerbe zur Ermittlung von Kreis- und Landesmeistern nach den FIFA-Regeln gespielt werden.

Dieses wurde in den seit dem 1. Juli diesen Jahres geltenden neuen SHFV-Richtlinien für Fußballspiele in der Halle (siehe SHFV-Spielordnung) in der Präambel mit dem Passus „Alle Turniere auf Verbandsebene von der Kreis- bis zur DFB-Ebene werden nach den offiziellen Futsal-Regeln der FIFA gespielt.“ entsprechend fixiert. Es gibt aber weiterhin keine gleichlautende Vorgabe für die Vereine hinsichtlich der Ausrichtung ihrer vereinseigenen Turniere bzw. erlaubt der Teil B der Richtlinien („Abweichende / ergänzende Bestimmungen für Turniere auf Vereinsebene [Vereinsturniere]“) auch weiterhin das Spielen nach den herkömmlichen Hallenregeln.

In der Praxis bedeutet das aber für die Kreisfußballverbände, dass sie zunächst eine offizielle Kreismeisterschaft und somit ein Qualifikationsturnier zur Landesmeisterschaft nach FIFA-Regeln ausgetragen haben müssen, bevor sie auch zusätzliche Turnierangebote nach herkömmlichen Hallenregeln durchführen können.

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Die weiteren Änderungen betreffen den Bereich der Spielberechtigung. Grundsätzlich ist gemäß den neuen Richtlinien für die Teilnahme an Futsal-Spielen eine eigene Futsal-Spielerlaubnis erforderlich. Abweichend kann ein Spieler aber auch weiterhin mit seiner Spielerlaubnis für den Feldfußball an Futsal-Spielen desselben Vereins teilnehmen. Die Teilnahme ist allerdings nicht gestattet, wenn der Spieler bereits eine Futsal-Spielerlaubnis für einen anderen Verein besitzt. Die Möglichkeit einer gesonderten Futsal-Spielerlaubnis für einen anderen Verein ist seit dem 1. Juli durch den neuen Paragraphen § 1d („Spielerlaubnis bei Futsalspielern“) des Melde- und Passwesens nämlich durchaus gegeben. Das heißt, dass ein Spieler bspw. in der Winter-Saison für einen anderen Verein als seinen (Feldfußball)Stammverein an Futsal-Wettbewerben des betreffenden Kreisverbandes (z.B. Kreismeisterschaft) oder auch des SHFV teilnehmen kann. Die gezielte Zusammenstellung einer qualitativen Hallenmannschaft ist damit zukünftig möglich.

Zuletzt möchten wir gerne noch auf die bereits terminierten SHFV-Landesmeisterschaften im Jugend-, Frauen- und Herrenbereich in 2016 hinweisen:

    30.1. C-Juniorinnen (Hansehalle Lübeck)
    30.1. Herren (Hansehalle Lübeck)
    31.1. B-Juniorinnen & Frauen (Hansehalle Lübeck)
    13./14.2. C-, B- und A-Junioren (Ort noch offen)

Bei fast allen Altersklassen (außer Frauen und C-Juniorinnen) finden auch attraktive Folgewettbewerbe auf Norddeutscher- und/oder DFB-Ebene statt.

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