Rostock – Fans des FC Hansa Rostock dürfen bei den noch ausstehenden Heimspielen dieser Saison keine Block- und Zaunfahnen sowie Banner verwenden. Außerdem sind Choreographien verboten. Und bis zum Saisonende müssen bei allen Drittliga-Auswärtsspielen mindestens vier eigene qualifizierte Ordnungskräfte eingesetzt werden. Damit nicht genug: Die Bewährungszeit für ein Meisterschafts-Heimspiel unter vollständigem Ausschluss der Öffentlichkeit („Geisterspiel“), wie es im vorangegangenen Sportgerichts-Urteil gegen Hansa Rostock vom 17. November 2015 verhängt wurde, ist von ursprünglich neun Monaten (bis einschließlich 17. August 2016) bis zum 28. Februar 2017 verlängert worden.

So sanktioniert das Sportgericht des DFB sieben verschiedene Zuschauervorkommnisse in fünf Drittligaspielen zwischen dem 5. Dezember 2015 und dem 20. Februar 2016. In dem Einzelrichterverfahren wurde der FC Hansa Rostock außerdem mit einer Geldstrafe in Höhe von 16.000 Euro belegt.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

Der FC Hansa Rostock wird das Urteil nicht akzeptieren und Einspruch einlegen.

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Bestraft wurde Hansa Rostock laut „Faszination Fankurve“ für eine Pyroshow beim Heimspiel gegen Osnabrück, die mit einer Choreografie kombiniert wurde, sowie eine Polizeipuppe an einem Strick auf der Südtribüne beim gleichen Spiel.

Beim Gastspiel in Köln sollen Ordner bedroht worden sein, um Fahnen über Werbebanden und die alte Anzeigetafel hängen zu können. In Bremen soll ein Verkaufsstand überfallen worden sein. Beim Spiel gegen Aue drangen Hansa-Fans in den Pufferbereich am Gästeblock und in Halle sollen beleidigende Banner gezeigt worden sein.

 

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