Hamburg – Der Gegner des HSV in der 1. Hauptrunde des DFB-Pokals 2016/17 ist vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Drittliga-Aufsteiger FSV Zwickau wurde im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Wie es in einer Mitteilung des DFB heißt, kann der Verein bis zu 3000 Euro davon für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2016 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Hinspiels in der Relegation zum Aufstieg in die 3. Liga bei der SV Elversberg am 25. Mai 2016 wurde im Zwickauer Zuschauerblock mehrmals Pyrotechnik abgebrannt. Zudem wurden insgesamt acht teils gefüllte Plastikbecher in den Innenraum geworfen, wovon vier auf dem Spielfeld landeten. Nach der Partie überstieg ein Zwickauer Zuschauer den Sicherheitszaun und lief auf den Platz, bis er von Ordnern wieder weggebracht wurde.

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Darüber hinaus wurde während des Relegations-Rückspiels zum Aufstieg in die 3. Liga gegen die SV Elversberg am 29. Mai 2016 erneut mehrfach Pyrotechnik im Zwickauer Zuschauerbereich gezündet. Nach dem Tor für Zwickau in der 79. Spielminute versuchten Zwickauer Anhänger, in den Innenraum zu gelangen, wurden jedoch vom Sicherheits- und Ordnungsdienst auf ihre Plätze verwiesen. Kurz nach dem Schlusspfiff stürmten zahlreiche Zwickauer Zuschauer das Spielfeld.

Gegen das Urteil des Einzelrichters von gestern kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

 

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