Lübeck – Hohe Wellen schlug der Fall eines Livetickers aus der Verbandsliga vor anderthalb Wochen von der Partie Eichholzer SV gegen SSV Güster (7:0). Ein Fan hatte im DFB-Portal Fussball.de den Satz „Die Schiedsrichterassistentin muss ihren Arm öfter anheben, als Anhänger der NSDAP 1939“ geschrieben. Darauf kam es zu heftigen Diskussionen auf den Plätzen und in den sozialen Netzwerken. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB), der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) und die Lübecker Staatsanwaltschaft beschäftigten sich damit (HL-SPORTS berichtete).

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Die Fußballverbände gaben bereits am vergangenen Montag an, dass sie den Fall nicht weiter verfolgen. Die Staatsanwaltschaft ging in die „Vorprüfung, hinsichtlich der strafrechtlichen Relevanz“, wie es hieß. Nun das Ergebnis, das HL-SPORTS wie folgt von Oberstaatsanwältin Dr. Ulla Hingst übermittelt wurde: „Die Vorprüfungen der Staatsanwaltschaft Lübeck haben ergeben, dass der gegebene Kommentar keinen Straftatbestand erfüllt. Aus diesem Grunde ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß §§ 152 Abs. 2, 170 Abs. 2 StPO abgesehen und sind strafprozessuale Maßnahmen nicht veranlasst worden.“

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