Bremen – Viel Arbeit, diverse Straftaten und unterbundene Auseinandersetzungen, so lautet die vorläufige Bilanz nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV (1:0) in der Bundesliga am vergangenen Samstag.

Nach jetzigem Stand ging das Sicherheitskonzept der Polizei Bremen auf. Größere Konfrontationen konnten durch strikte Fantrennung und konsequentes Einschreiten unterbunden werden.

Rund 42000 Zuschauer, darunter 800 aus dem Bereich „Problemklientel“, verfolgten das Spiel zwischen Werder und dem HSV im Bremer Weserstadion. Knapp 900 Polizistinnen und Polizisten waren für die Sicherheit im Einsatz. Unterstützung erhielt die Bremer Polizei aus Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und von der Bundespolizei.

Rund 1800 Gästefans wurden mit 28 Shuttle-Bussen vom Nordausgang des Hauptbahnhofes zum Osterdeich gebracht. Bereits am späten Vormittag reisten etwa 200 Hamburger Ultras individuell an und suchten die Gastronomie in der Bremer Neustadt auf. Einsatzkräfte hatten die Besucher im Blick. Auch sie wurden per Shuttle-Bus abgeholt und zum Stadion gebracht.

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Am Nachmittag versuchten etwa 30 teilweise vermummte Hamburger, die dem Hooligan-Spektrum zuzuordnen waren, eine Gaststätte mit vornehmlich Bremer Ultras zu stürmen. Einsatzkräfte gingen rechtzeitig dazwischen und nahmen die Männer bis Spielende in Gewahrsam. Hier wird wegen Landfriedensbruch ermittelt.

Während des Spiels brannten Unverbesserliche im Bereich des Gästeblocks Pyrotechnik ab. Eine Person wurde dabei verletzt und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Ein Verdächtiger wurde vorläufig festgenommen, die Polizei ermittelt unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz.

Nach dem Spiel versuchten Anhänger beider Vereine vor dem Stadion aufeinander loszugehen. Die Polizei verhinderte dieses und musste dabei Schlagstock, Pfefferspray und den Wasserwerfer einsetzen.

Zusätzlich hatten es die Einsatzkräfte es an diesem Samstag mit typischen Begleiterscheinungen eines Hochrisikospiels zu tun, Sachbeschädigungen, Körperverletzungen, Beleidigungen, sowie Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz.

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