Frankfurt – Der 43. Ordentliche DFB-Bundestag hat am Freitag die Neuregelung des Aufstiegs von der Regionalliga zur 3. Liga verabschiedet. Dazu veröffentlichte der DFB folgende Meldung: Die Delegierten folgten mit großer Mehrheit dem vorgelegten Modell, nach dem die Meister der Regionalligen Südwest und West künftig direkt aufsteigen und zwei weitere Aufsteiger aus den Staffeln Nord, Nordost und Bayern ermittelt werden. Die Regelung tritt mit Beginn der Saison 2020/2021 fest in Kraft. Darüber hinaus gab der DFB-Bundestag dem Antrag statt, dass die 3. Liga ab sofort einen eigenen Ausschuss im DFB erhält.

Der Neuregelung des Aufstiegs zur 3. Liga war ein langer und intensiver Arbeitsprozess vorausgegangen, in den die Vereine der 3. Liga und Regionalliga eingebunden waren. Zunächst hatte die vom Außerordentlichen DFB-Bundestag 2017 eingesetzte Ad-hoc-Kommission zahlreiche Modelle zur Bildung von vier Regionalligen mit einem direkten Aufstiegsrecht für jeden Meister geprüft und im Sinne eines transparenten Ablaufs für jeden einsehbar im Internet veröffentlicht. Keines dieser Modelle wurde von der Arbeitsgruppe, der neben den zuständigen Verbänden auch Vereinsvertreter der 3. Liga und aller Regionalliga-Staffeln angehörten, als mehrheitsfähig eingestuft.

Im weiteren Austausch und in Tagungen der zuständigen Regionalliga-Träger mit den Vereinen wurde der nun verabschiedete Konsens herausgearbeitet. Demnach bleibt die Regionalliga fünfgleisig. Als gewichtigste Aspekte führt die klare Mehrheit der Klubs dafür wirtschaftliche Gründe und die Erhaltung regionaler Strukturen an. Auf Grundlage der Anzahl an Einwohnern, Vereinen und Mitgliedern erhalten die Ballungsräume der Regionalliga Südwest und West jeweils einen festes Direktaufstiegsrecht. Die von Flächenländern geprägten Regionalligen Nord, Nordost und Bayern stellen zwei weitere Aufsteiger. Dabei steigt ein Meister aus diesen drei Staffeln in einem jährlich rotierenden System direkt auf, den vierten Startplatz für die 3. Liga spielen die beiden übrigen Meister in Aufstiegs-Playoffs aus.

Die Position des VfB Lübeck war dabei, die 3. Liga aufzustocken: „Wir sind der Überzeugung, dass derzeit nur eine Aufstockung der 3. Liga auf 22 Teams mit dann fünf Absteigern und unter Beibehaltung von fünf Regionalligen die Lösung der meisten Probleme ist. So würde dem Ursprungsgedanken der Reform „Alle Meister müssen aufsteigen“ Rechnung getragen werden. Zwei weitere Spiele pro Halbjahr in der 3. Liga sind aus unserer Sicht vertretbar, könnten möglicherweise sogar durch ein späteres Einsteigen der Drittligisten in den jeweiligen Landespokalwettbewerben kompensiert werden“, so eine Mittelung des aktuellen Spitzenreiters aus dem vergangenen März.

Beim neu gegründeten Ausschuss 3. Liga handelt es sich um ein eigenständiges Gremium mit Antragsrecht, das die Interessen der 3. Liga im DFB und nach außen vertreten soll. Kernaufgabe ist die systematische Weiterentwicklung der Liga. Bislang beim DFB-Spielausschuss liegende Zuständigkeiten aus Satzung und Ordnungen des DFB, die ausschließlich die 3. Liga betreffen, gehen auf den neuen Ausschuss über.

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Peter Frymuth, zuständiger DFB-Vizepräsident Spielbetrieb und Fußballentwicklung, sagt: „Die Einrichtung des Ausschusses ist ein Bekenntnis, den Stellenwert der 3. Liga und ihre Bedeutung weiter zu erhöhen. Die Klubs erhalten eine eigene Stimme und ein Gremium, um sich noch gezielter zu engagieren im gemeinsamen Bestreben, die 3. Liga voranzubringen und sowohl finanziell als auch strukturell nachhaltiger aufzustellen.“

Zum Ausschussvorsitzenden gewählt wurde Tom Eilers, neben ihm gehören fünf Vereinsvertreter, der Vorsitzende des DFB-Spielausschusses, der Spielleiter der 3. Liga, ein hauptamtlicher Mitarbeiter der DFB-Zentralverwaltung sowie zwei Vertreter der DFL dem Ausschuss an. Das neue Drittliga-Gremium wird mit zwei Personen im DFB-Spielausschuss vertreten sein. Der zuständige DFB-Vizepräsident wird neben dem Spielausschuss auch den Ausschuss 3. Liga begleiten.

Es gab allerdings noch mehr auf dem Bundestag, was die Nordvereine angeht. So teilte der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) mit, dass Dr. Marcus Georg Tischler vom Büdelsdorfer TSV als Beisitzer in das DFB-Sportgericht gewählt worden. Das DFB-Sportgericht ist als erste Instanz zuständig für alle Verstöße von Vereinen (bzw. deren Tochtergesellschaften), Spielern, Trainern, Funktionären sowie Schiedsrichtern gegen Rechtsvorschriften des DFB und der DFL im Zusammenhang mit Bundesspielen. Daneben bestehen weitere Zuständigkeiten, wie etwa für Einsprüche gegen die Spielwertung von Bundesspielen oder für finanzielle Streitigkeiten aus Anlass der Durchführung von Bundesspielen. Das Sportgericht besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden und 35 Beisitzern.
     
Zudem wurden SHFV-Präsident Uwe Döring als DFB-Vorstandsmitglied sowie SHFV-Ehrenpräsident Hans-Ludwig Meyer als Mitglied des Prüfungsausschusses (vormals Revisionsstelle) bestätigt. Marc Aurel Schaa wurde indes als Beisitzer im DFB-Bundesgericht wiedergewählt.
 
Vorbehaltlich der noch ausstehenden Berufungen durch das SHFV-Präsidium werden zudem SHFV-Vizepräsidentin Sabine Mammitzsch (weiterhin Mitglied im Frauen- und Mädchenausschuss), Inga Orlowski (neu als Beisitzerin im Sportgericht) sowie Dr. Corina Behrens (weiterhin Beisitzerin im Bundesgericht) als SHFV-Vertreter DFB-Gremien bzw. -Gerichten angehören.
 

 

 

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