Lübeck – Die Affäre um den Bremer Fußballspieler Maik Lukowicz wird heute fortgeschrieben. Der Vorstand des Regionalliga-Klubs VfB Lübeck kommt heute Nachmittag zu einer Sitzung zusammen, um eine Stellungnahme zu den Vorfällen am vergangenen Freitag auf der Lohmühle abzugeben. Diese Stellungnahme hat der Norddeutsche Fußball-Verband (NFV) mit Frist bis morgen angefordert.
Dem Werder-Spieler wird vorgeworfen, im Jubel nach dem 2:0 für die Bremer, eine Hand zum Hitler-Gruß gehoben zu haben (HL-SPORT berichtete). Die Jubel-Pose hatte offenbar die VfB-Fans provoziert: Sie warfen Becher in Richtung der Bremer Spieler. Das wiederum hat Schiedsrichter Marcel Hass in seinem Spielbericht vermerkt – und damit das NFV-Sportgericht veranlasst, eine Stellungnahme des VfB Lübeck einzuholen.

Vom Sportgericht des NFV liegt inzwischen eine Stellungnahme vor, die wir nachstehend komplett veröffentlichen. In dieser heißt es:

„Auf der Sitzung am 30. September befasste sich das Präsidium des Norddeutschen Fußball-Verbandes unter anderen mit den Ausschreitungen im Rahmen des Regionalligaspiels zwischen dem VfB Lübeck und dem SV Werder Bremen II vom 27. September 2014.

Dabei ging es auch um die öffentlich gewordenen Vorwürfe gegen den Werder-Spieler Maik Lukowicz, er habe beim Torjubel der Bremer den Hitlergruß gezeigt. Das Präsidium nahm zur Kenntnis, dass zusätzlich zu der Eingabe beim NFV-Sportgericht bezüglich der sicherheitsrelevanten Vorkommnisse der zuständige Spielausschuss in diesem Zusammenhang kein Sportgerichtsverfahren gegen den Spieler anstrengen wird.

Anzeige

Jürgen Stebani, Vorsitzender des NFV-Spielausschusses: „Aufgrund der bislang vorliegenden Erkenntnisse und des Sonderberichts besteht weder ein Anlass noch die Befugnis für den Spielausschuss, einen entsprechenden Antrag zu stellen.“

Der Spielausschuss kann einen Antrag beim Sportgericht nur stellen, wenn ein Vorkommnis im Spielbericht bzw. einem Sonderbericht des Schiedsrichters eingetragen wurde. Das ist – anders als bei den sicherheitsrelevanten Vorkommnissen – hinsichtlich des Spielers Maik Lukowicz nicht erfolgt.“

Gegen den Werder-Spieler ist Strafanzeige erstattet worden, nachdem Polizeibeamte das Videomaterial vom Freitagabend gesichtet hatten.
Wie die Lübecker Staatsanwaltschaft auf Anfrage von HL-SPORTS bestätigte, liegt die Akte der Behörde noch nicht vor. Daher gibt es auch keine Erklärung seitens der Staatsanwaltschaft über das weitere mögliche Verfahren.
So bleibt ungewiss, ob die die Provokation durch den Hitler-Gruß überhaupt strafrechtlich gewürdigt wird. Über eine Strafzumessung kann daher auch nur spekuliert werden. Ein Beispiel: Zwei 20-jährige, die auf dem Bahnhof Altenessen Ausländer mit rechtsradikalen Gesten und Rufen provoziert hatten, wurden vor drei Jahren zu jeweils 100 Arbeitsstunden verurteilt.
Heute spielt Werder Bremen II in der Regionalliga gegen Cloppenburg. Ob Maik Lukowicz dabei zum Einsatz kommt, ist noch nicht bekannt.
Der Spieler selbst und Werder Bremen haben bislang nicht auf Anfragen von HL-SPORTS zu den Ereignissen am vergangenen Freitag reagiert.
Gleichwohl fällt eine Aussage von Werder-Manager Thomas Eichin recht deutlich aus: Die BILD-Zeitung zitiert ihn mit „Kein Schwein interpretiert da einen Hitler-Gruß rein. Lächerlich! Einer mit 19 Jahren einen Hitler-Gruß – das ist doch lächerlich."

Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -