Bremen – Das Oberlandesgericht Bremen gab am Dienstag einer Klage des inzwischen sechstklassigen SV Wilhelmshaven gegen den Norddeutschen Fußball-Verband (NFV) statt und entschied damit den verbundenen Zwangsabstieg gegen die Niedersachsen aus der Regionalliga als unwirkssm.

Die Wilhelmshavener hatten erst vor Verbandsgerichten und dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) geklagt und überall verloren. Grund dafür war die Forderung einer Ausbildungsentschädigung in Höhe von 150.000 Euro für einen argentinischen Spieler an seine Heimatclubs, die der SVW zahlen sollte. Dagegen wehrte sich der einstige Regionalligist.

In der schriftlichen Begründung des Vorsitzenden Richters heißt es, als Grund für diese Zwangsmaßnahme reiche die Weigerung der Wilhelmshavener nicht aus. Entsprechende Klauseln würden das Recht auf berufliche Freizügigkeit einschränken.

Anzeige

Der Club könnte nun Schadenersatz geltend machen und sich möglicherweise wieder in die Regionalliga einklagen. Sportlich sind die Jadestädter in der abgelaufenen Saison abgestiegen und erhielten auch keine Lizenz für die Oberliga. Derzeit spielt der SVW in der Landesliga und belegt dort den dritten Tabellenplatz.

„Wir nehmen diese Entscheidung mit Unverständnis zur Kenntnis“ äußerte sich NFV- Präsident Eugen Gehlenborg am Nachmittag. „Das Urteil des Oberlandesgerichts steht im Gegensatz zu der bisherigen Rechtsprechung der zuständigen Sportgerichte und des Landgerichtes Bremen. Da es in seiner Konsequenz unter anderem die anerkannte rechtliche Zuständigkeit des Internationalen Sportschiedsgerichts (CAS) sowie die Einhaltung der Instanzenwege negiert und auf die originäre Zuständigkeit der nationalen Gerichte beharrt, bedeutet dieses, dass der Sportbetrieb auf internationaler Ebene künftig rechtlich durch nationale Einzelentscheidungen bestimmt würde. Dieses würde de jure und de facto zur Handlungsunfähigkeit des internationalen Sportbetriebs führen.“
Allein angesichts dieser Konsequenzen hält der NFV den Gang vor den Bundesgerichtshof für unumgänglich.

Auch Dr. Rainer Koch, 1. DFB-Vizepräsident, sieht die Entscheidung kritisch: „Grundsätzlich ist es unsere Überzeugung, dass der internationale Fußballspielbetrieb nur funktionieren kann, wenn sich die Verbände und Vereine an die gemeinsamen Statuten halten. Dazu gehört das geltende Schiedsgerichtssystem mit der Anrufungsmöglichkeit des CAS und der Überprüfbarkeit beim   Schweizer Bundesgericht. Wenn Streitigkeiten vor nationalen Gerichten in den Mitgliedsländern verhandelt und unterschiedlich beurteilt werden, wird das weltweit anerkannte System der Sports außer Kraft gesetzt. Wir sehen das Urteil aus diesem Grund sehr kritisch und unterstützen den Norddeutschen Fußball-Verband bei seinem Gang vor den Bundesgerichtshof.“

Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -