DFB-Urteil: Mario Vuskovic wird gesperrt

21-jähriger HSV-Profi darf zwei Jahre kein Fußball spielen

Mario Vuskovic wurde vom DFB-Sportgericht bis zum 14. November 2024 gesperrt. Archivfoto: Lobeca/Felix Schlikis

Frankfurt – Das Urteil für Mario Vuskovic ist gefallen. Der 21-jährige Profi des Hamburger SV wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) für zwei Jahre gesperrt. Erst im November 2024 darf der Kroate wieder Fußball spielen. Das teilte der Verband am Donnerstagmittag mit.

„Strafbarer Verstoß liegt vor“

Stephan Oberholz (Vorsitzender des DFB-Sportgerichts) erklärt dazu: „Das DFB-Sportgericht ist im Ergebnis des Verfahrens mit hinreichender Gewissheit davon überzeugt, dass die Analysen der A- und B-Probe des Spieler-Urins im Labor in Kreischa das Vorhandensein von körperfremdem Erythropetin, kurz EPO, ergeben haben. Dabei handelt es sich um eine verbotene sogenannte ’nicht-spezifische Substanz‘, womit ein strafbarer Verstoß gegen die Anti-Doping-Vorschriften des DFB vorliegt.“

Verband: Keine weitere Analyse erforderlich

Oberholz weiter: „Der am 16. September 2022 während einer Trainingskontrolle entnommene Urin ist in Kreischa insgesamt fünfmal mit anerkannten wissenschaftlichen Nachweismethoden analysiert worden, im Fall der B-Probe auch unter Beobachtung eines vom Spieler und dem HSV hinzugezogenen Experten. Alle Analysen haben das Vorliegen eines zwar geringen, aber dennoch deutlich sichtbaren Befundes von körperfremdem EPO ergeben. Diese Ergebnisse und die der eingeholten Zweitmeinung von Dr. Yvette Dehnes, EPO-Expertin aus Oslo, sind vom gerichtlich beauftragten Sachverständigen Prof. Jean-Francois Naud aus Quebec überprüft und bestätigt worden. Deshalb ist auch eine weitere Analyse, wie von der Verteidigung hilfsweise beantragt, aus unserer Sicht nicht mehr erforderlich.“

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Verteidigung läuft ins Leere

Die Vuskovic-Anwälte hatten eigenen Gutachten von anerkannten Experten beigebracht, doch die sind für das Sportgericht „überwiegend eher abstrakter und spekulativer Natur gewesen“, wie der DFB bekanntgab. So heißt es: „Nach Ansicht des Sportgerichts verfügen die Fachberater der Verteidigung in dem hier angewendeten Doping-Nachweisverfahren auch nicht über dieselbe hohe Bewertungskompetenz wie der Laborleiter in Kreischa, die EPO-Expertin aus Oslo und der gerichtlich bestellte Sachverständige in Kanada.“

Gericht lässt “Gnade“ walten

Das DFB-Sportgericht stellte fest, dass es sich bei Vuskovic nicht um einen “Serientäter“ handelt. Darum hat man nicht die Höchststrafe von vier Jahren verhängt. Ein strukturiertes Doping konnte dem Innenverteidiger nicht nachgewiesen werden. „Die Auswirkungen einer langen Sperre würden einen 21 Jahre alten, noch im Entwicklungsprozess befindlichen, Berufsfußballspieler und Mannschaftssportler zudem intensiver als einen Einzelsportler treffen, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Unter Beachtung rechtsstaatlicher und verfassungsgemäßer Grundsätze, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsgebotes, und bei vergleichender Rechtsprechung nationaler Gerichte hält das Sportgericht deshalb die Verhängung einer Sperre von zwei Jahren für angemessen“, so Oberholz abschließend.

Erste Stellungnahme des HSV

HSV-Vorstand Jonas Boldt sagt in einer ersten Stellungnahme: „Wir haben die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zur Kenntnis genommen und nach einem Austausch mit Marios Anwälten sofort Einigkeit darüber erzielt, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Wir werden uns nun in Ruhe mit der Urteilsbegründung auseinandersetzen.“ Gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts kann binnen einer Woche Berufung zum DFB-Bundesgericht eingelegt werden, übrigens auch von der NADA oder der WADA.

Bildquellen

  • Vuskovic: Lobeca/Felix Schlikis
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