
Hamburg – Die Trennung zwischen dem Hamburger SV und dem ehemaligen Sportvorstand Stefan Kuntz sorgt weiter für öffentliche Diskussionen (HL-SPORTS berichtete). Nachdem sich Kuntz in einem Interview zur Darstellung der Vorgänge rund um sein Ausscheiden geäußert hatte, reagierte nun das Kontrollgremium der HSV Fußball Management AG mit einer ausführlichen Stellungnahme und widersprach zentralen Aussagen.
Kuntz schildert seine Sicht
Kuntz hatte sich gemeinsam mit seinen Anwälten gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“ zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geäußert, über die auch ran.de berichtete. Demnach sei er am 18. Dezember 2025 von Mitgliedern des Aufsichtsrates darüber informiert worden, dass es Vorwürfe von Frauen gebe, die der Verein untersuchen lasse. Kuntz erklärte, er habe zunächst geglaubt, es gehe um eine Vertragsverlängerung.
Nach seiner Darstellung habe vor seinem Büro ein Rechtsanwalt der Kanzlei gewartet, die mit der Aufklärung beauftragt worden sei und die Vorwürfe als glaubhaft eingeschätzt habe. Kuntz sagte weiter, er habe den Eindruck gehabt, dass seine Sicht der Dinge nicht habe gehört werden sollen. Ihm sei mitgeteilt worden, dass kein Vertrauensverhältnis mehr bestehe.
Kuntz wies die Anschuldigungen zurück, räumte jedoch ein, „zu viele schlechte Sprüche in falscher Umgebung gemacht“ und im Umgang mit Mitarbeiterinnen nicht immer die „angemessene Distanz“ eingehalten zu haben. Berichten zufolge soll es interne Vorwürfe mehrerer Frauen gegeben haben. Zudem bestätigte Kuntz, eine Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und später wieder zurückgezogen zu haben.
Aufsichtsrat widerspricht zentralen Aussagen
Der Aufsichtsrat des HSV weist diese Darstellung in mehreren Punkten zurück. Nach Angaben des Kontrollgremiums habe es mehrere voneinander unabhängige, glaubhafte Hinweise auf schwerwiegende Pflichtverletzungen gegeben, die interne Ermittlungen notwendig gemacht hätten. Aufgrund arbeitsrechtlicher Fristen sowie der Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden und den Werten des Vereins habe man rasch handeln müssen.
Der Aufsichtsrat widerspricht ausdrücklich der Aussage, Kuntz sei nicht über die Vorwürfe informiert worden oder habe keine Möglichkeit zur Stellungnahme erhalten. Demnach sei Kuntz am 18. Dezember förmlich über die Untersuchung informiert worden, seine damaligen Anwälte hätten am 19. Dezember anonymisierte Inhalte der bis dahin vorliegenden Zeugenaussagen erhalten.
Für eine Anhörung seien Kuntz mehrere Termine zwischen dem 22. und 29. Dezember angeboten worden. Diese seien entweder nicht wahrgenommen, verschoben oder abgesagt worden. Am 29. Dezember sei ein Termin mit den neuen Anwälten von Kuntz bestätigt worden, den Kuntz selbst jedoch nicht habe wahrnehmen wollen. Stattdessen sei vorgeschlagen worden, den Termin zur Verhandlung eines Aufhebungsvertrages zu nutzen.
„Die wiederholte Behauptung, Stefan Kuntz sei über die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht informiert worden und habe keine Möglichkeit erhalten, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zu entkräften, ist nachweislich unwahr“, erklärte der Aufsichtsrat.
Einvernehmliche Trennung und offene Fragen
Weiter betont das Kontrollgremium, Kuntz habe frei entscheiden können. Ihm sei erläutert worden, dass eine einvernehmliche Aufhebungsvereinbarung eine längere und möglicherweise öffentlich werdende Untersuchung vermeiden könne. Auf dieser Grundlage habe sich Kuntz – beraten durch mehrere Anwälte – für den Abschluss einer solchen Vereinbarung entschieden.
Zu weiteren Details der festgestellten Pflichtverletzungen äußerte sich der Aufsichtsrat nicht. Man bedauere, dass öffentliche Richtigstellungen notwendig geworden seien, halte diese jedoch im Interesse aller Beteiligten für erforderlich.
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Bildquellen
- Kuntz: Lobeca/Niklas Runne
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