Keine Gnade für Konkurrenten des VfB Lübeck und 1. FC Phönix

Punktabzug für Jeddeloh und Havelse bleibt bestehen

Regionalliga Nord. Foto: Lobeca/Ralf Homburg

Bremen – Nun ist alles klar. Der SSV Jeddeloh und TSV Havselse bekommen jeweils drei Punkte Abzug in der Regionalliga Nord. Das hilft allen anderen Vereinen ein Stück weiter – und auch dem VfB Lübeck sowie 1. FC Phönix. Gerade im Abstiegskampf macht sich das bemerkbar, denn Havelse fällt damit auf den 16. Tabellenplatz und steht nun knapp über dem Strich. In der Meisterfrage wird es in Jeddeloh nun noch schwerer mitzuhalten. Der Rückstand auf den Spitzenreiter von der Lohmühle beträgt somit nämlich 15 Punkte. Der SSV bleibt jedoch auf Rang vier.

Der Norddeutsche Fußballverband (NFV) vermeldete heute: Der von der NFV-Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung gegen die Vereine TSV Havelse und SSV Jeddeloh verhängte Abzug von drei Punkten in der laufenden Spielzeit bleibt bestehen. Die von beiden Vereinen eingereichten Gnadengesuche wurden am Wochenende vom NFV-Präsidium abgelehnt.

Sowohl der SSV Jeddeloh als auch der TSV Havelse hatten nach der Entscheidung des NFV-Verbandsgerichts am 13. Oktober 2022, die den Punktabzug aufgrund von zu spät bezahlter Verbandsabgaben bestätigte, ein Gnadengesuch beim NFV-Präsidium vorgelegt, um den Abzug doch noch abzuwenden. Diese wurden nun innerhalb der Präsidiumssitzung am vergangenen Samstag abgewiesen. Der Punktabzug bleibt in beiden Fällen bestehen und wird zeitnah vom NFV-Spielausschuss umgesetzt.

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NFV-Präsident Ralph-Uwe Schaffert hierzu: „Die entsprechenden Stellen der NFV-Spielordnung bedürfen dringend der Überprüfung, weil vorliegend in Folge eines wirtschaftlichen Versäumnisses in den sportlichen Wettbewerb eingegriffen wird.“ Eine gegebenenfalls erforderliche Neuregelung soll möglichst schon zur kommenden Spielzeit gelten.

Hintergrund: Seit dem Spieljahr 2020/2021 verzichtet der NFV auf ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren. Auf Wunsch der Vereine und nach anschließender Initiative des NFV-Regionalligaausschusses wurden gemeinsam neue Voraussetzungen zur Teilnahme an der Spielklasse erarbeitet. Diese beinhalten u.a. die Zahlung einer Verbandabgabe (für Schiedsrichterkosten, Heimspielabgabe etc.) oder die Einreichung einer Selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bis zu einem vorgegebenen Datum.

Beide Vereine sind dieser Verpflichtung zu Beginn dieser Spielzeit nicht nachgekommen und wurden von der NFV-Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung entsprechend des Anhanges 3 zur Spielordnung mit einem Punktabzug belegt.

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