Kreispokal im Schnelldurchgang – mit Corona-Test

Finale beim klassentieferen Verein

Stadion an der Berliner Straße des Sereetzer SV. Foto: sr
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OH-Aktuell

Eutin – Ratzfatz soll es nun gehen mit dem Pokal. Der Kreisfußballverband Ostholstein (KFV) war schnell dabei und terminierte aufgrund der aktuellen Corona-Lage und der Verordnungslockerungen die Halbfinals und Endspiele. Innerhalb von einer Woche soll das Thema für den Stellvertretenden Spielausschussobmann Paulo Chaves durch sein.

Finalort noch offen

So sind die Semifinals für das zweite Juli-Wochenende geplant und schon eine Woche darauf sollen die Endspiele ausgetragen werden. Eine Neuerung gibt es dabei: Die Finals werden bei den jeweils klassentieferen Vereinen ausgetragen und nicht wie geplant in Sereetz. Allerdings könnte man an der Berliner Straße doch in den Genuss der Gastgeberrolle schlüpfen, sollte sich der Landesligist dafür qualifizieren.

Kreispokal 2020/2021

Termine Erste Mannschaften:
Oldenburger SV – TSV Pansdorf (Sonntag, 11.7.2021 um 13 Uhr)
SVG Pönitz – Sereetzer SV (15.30 Uhr)
Finale (Sonnabend, 17.7.2021 um 15.30 Uhr)

Termine Untere Mannschaften:
SVG Pönitz II – SG Insel Fehmarn IV (Sonnabend, 10.7.2021 um 13 Uhr)
Sereetzer SV II – TSV Pansdorf II (15.30 Uhr)
Finale (Sonnabend, 17.7.2021 um 12 Uhr)

Neue Pokalsaison folgt im Anschluss

Eine Woche nach den Endspielen soll es in Ostholstein schon weitergehen mit der neuen Pokalsaison 2021/2022. Die Auslosung ist für den 23. Juni geplant, aufgrund der aktuellen Corona-Lage allerdings nicht als Präsenzveranstaltung.

Hier die geplanten Spieltermine:
evtl. Vorrunde (24.7./ 25.7.2021)
1. Runde (31.7./ 1.8.2021)
Achtelfinale (7./8.8.2021)
Viertelfinale (14./15.9.2021)
Halbfinale (19./20.10.2021)
Endspiel (noch nicht terminiert)

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Testpflicht…?

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) gab dazu folgendes bekannt: Am gestrigen Mittwoch (2.6.) hat die Staatssekretärin im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein, Frau Kristina Herbst, dem SHFV verbindlich mitgeteilt, dass Freundschaftsspiele keinen Wettbewerbscharakter haben. Eine Testpflicht bei Freundschaftsspielen herrscht somit generell nicht. Freundschaftsspiele mit maximal zwei Mannschaften (keine Turniere) können also sowohl im Erwachsenen- als auch im Kinder- und Jugendbereich ausgetragen werden, ohne dass die Beteiligten dafür einen negativen Corona-Test nachweisen müssen. Die Vorgaben der Landesverordnung zur Begrenzung der Personenzahl (maximal 50 Personen) sind zu beachten. Turniere mit mehr als zwei Mannschaften sind unabhängig von der Teilnehmerzahl nur gestattet, wenn alle Beteiligten negativ getestet sind. Insgesamt darf hierbei eine Teilnehmerzahl von 250 Personen nicht überschritten werden.

Zusammenfassung:

Keine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume):

  • bei Trainingseinheiten mit maximal 50 Personen.
  • bei Freundschaftsspielen zwischen zwei Mannschaften mit maximal 50 Personen.

Eine Testpflicht besteht in allen Altersklassen (außerhalb geschlossener Räume):

  • bei allen sportlichen Aktivitäten mit mehr als 50 (maximal 250) Personen.
  • bei Pflichtspielen (Punktspiele, Pokalspiele).
  • bei Turnieren mit mehr als zwei Mannschaften, unabhängig von der Teilnehmerzahl 

…keine Testpflicht?

Der KFV Ostholstein hofft darauf, dass die Testpflicht bei Pflichtspielen ab Juli fällt, dass die Begegnungen ohne Corona-Tests ausgetragen werden können. Chaves sagt dazu bei HL-SPORTS: „Wir hoffen darauf, dass die Testpflicht dann bei den Pflichtspielen nicht mehr vorgeschrieben ist. Das können wir allerdings jetzt noch nicht sagen. Natürlich wissen wir auch noch nicht, wie die pandemische Lage sich entwickelt. Für uns war es nun erst einmal wichtig, dass wir den Vereinen ein Planungshilfe an die Hand geben und sie wissen, wie es mit den Pokalspielen aussieht.“

Bildquellen

  • Sereetz: sr
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