Landgericht Bremen entscheidet über Zuschauer-Teilausschluss beim VfB Lübeck

Antrag zurückgewiesen

Die Pappelkurve beim VfB Lübeck. Foto: sr

Bremen – Eigentlich wollte sich das Landgericht Bremen erst am kommenden Donnerstag mit der Einstweiligen Verfügung zum Zuschauer-Teilausschluss beim VfB Lübeck mit einer Entscheidung zu Wort melden, doch nun ging es doch ganz schnell. Die Richterin entschied gegen den Verein. Das Heimspiel gegen Teutonia 05 Hamburg am 15. April wird also ohne Fans in der Pappelkurve ausgetragen.

Pappelkurve bleibt geschlossen

Die Grün-Weißen werden dazu keine weitere Instanz bemühen und somit die Entscheidung so hinnehmen. Die vom Verbandsgericht des Norddeutschen Fußball-Verbands (NFV) verhängte Blocksperre bleibt also bestehen.

Gericht hat „präventiven Charakter erkannt“

Der VfB-Vorstandsvorsitzende Christian Schlichting bedauerte die Entscheidung des Landgerichts und sagt: „Wir hätten uns natürlich einen anderen Ausgang gewünscht, insbesondere weil wir unsere Rechtsauffassung bezüglich der Verhältnismäßigkeit von Kollektivstrafen auch weiterhin für gut begründet halten. Das Gericht hat sich eingehend mit dem Thema befasst und leider einen überwiegend präventiven Charakter eines solchen Zuschauer-Teilausschlusses erkannt, was dazu führt, dass diese Maßnahme im Verbandsrecht eingesetzt werden darf.“

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Schlichting mit mehr Klarheit

In einer Pressemitteilung des Vereins heißt es weiter: Gleichzeitig hob Schlichting positive Teilaspekte des Verfahrens hervor: „Wir haben gesehen, dass es sich das Gericht mit der Entscheidungsfindung nicht leicht gemacht hat und unsere Argumente wahrgenommen wurden. Am Ende haben wir mit diesem Urteil ein Stück mehr Klarheit gewonnen, welche Rechtsauffassungen vor einem ordentlichen Gericht überwiegen. Zudem sind wir am Rande des Verfahrens auch mit dem NFV trotz der unterschiedlichen Beurteilungen in der Sache noch einmal in einen konstruktiven Austausch gekommen.“

„Diese Vorfälle kosten Geld“

Ebenfalls richtete sich Schlichting nochmals eindringlich an die VfB-Fans: „Wir müssen anerkennen, dass die Entscheidung der Sportgerichtsbarkeit in diesem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem ordentlichen Gericht bestätigt wurde. Unabhängig von der Strafe, die unter dem Strich steht, kosten diese Vorfälle Geld und auch wertvolle Arbeitszeit. Wir können angesichts der für uns als Verein entstehenden schmerzlichen Folgen an unsere Fans nur erneut appellieren, auf den Einsatz von Pyrotechnik zu verzichten.“

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