Nach Tod eines Fußball-Fan: Polizei verhaftet tatverdächtigen Rostocker

24-Jähriger vor Ermittlungsrichter

Rostock – Einen Erfolg verbuchte am Mittwoch die Berliner Kriminalpolizei. Sie hat den mutmaßlichen Täter festgenommen, der nach dem Bundesliga-Relegationsspiel Hertha BSC gegen Hamburger SV am 19. Mai dieses Jahres Hertha-Fan Michael R. zu Boden geschlagen haben soll. Das 55-jährige Opfer fiel mit dem Kopf auf den Asphalt zog sich schwere Verletzungen zu. Vier Wochen kämpfte der Mann, der in Berlin-Wedding mit seiner Ehefrau eine Catering-Firma führte, verstarb im Krankenhaus. Ganz Deutschland war bestürzt über diese grausame Tat. Der mutmaßliche Täter soll während des Streits ein Oberteil mit dem Vereinslogo des Fußballvereins F.C. Hansa Rostock getragen haben.

Täter mit Phantombild gesucht

Nach Zeugenaussagen und einer Öffentlichkeitsfahndung mit Phantombild wurde am Mittwochvormittag dann ein 24-jähriger Rostocker verhaftet. Er gilt als Beschuldigter der schweren Körperverletzung mit Todesfolge und sollte noch im Laufe des Tages dem Ermittlungsrichter zur Verkündung des bereits gegen ihn erlassenen Haftbefehls vorgeführt werden. Die Polizei teilte dazu folgendes mit: „Die Kriminalpolizeiinspektion Rostock sowie das Kriminalkommissariat Rostock haben im Vorfeld der Festnahme wesentlich zum Ermittlungserfolg beigetragen. Auch bei der heutigen Festnahme und den anschließenden Durchsuchungen waren Beamte aus Rostock beteiligt.“

Innensenatorin mit Beileidsbekundungen

Berlins Innensenatorin Iris Spranger zeigte sich dem Tod des Fußball-Fans per Twitter über die Senatsverwaltung für Inneres betroffen: „Es bricht mir das Herz zu erfahren, dass Michael gestorben ist. Ein 55-jähriger Mann wurde nach dem Hertha-Relegationsspiel aus dem Leben gerissen. Meine Gedanken sind bei seiner Frau und seiner Familie. Ihnen gilt mein aufrichtig empfundenes Beileid.“

Strafmaß bis zu 15 Jahren

Der 24-jährige Rostocker soll nicht vorbestraft oder in Berlin polizeibekannt sein. Wird er als Täter angeklagt, könnte ihm eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis 15 Jahren drohen.

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