Saisonabbruch wieder ein Thema? – Verband bittet zur Video-Schalte

Corona-Pandemie stört erneut den Sport

Foto: Jens Upahl

Rostock – Zwei Saisonabbrüche haben die meisten Sportler schon in den vergangenen zwei Jahren erlebt. Nun könnte das Thema wieder aufkommen, denn einige Verbände sind in „Normalgröße“ der Staffeln gestartet und bekommen jetzt Terminprobleme.

LFV lädt ein

Die Verbandsliga-Fußballer in Mecklenburg-Vorpommern sollen sich deswegen am Donnerstagabend zu einer Video-Schalte des Landesfußballverbandes (LFV) zusammenfinden. Dort gibt es Informationen zur Restsaison. Was genau? Die Vereine wissen es nicht. Ursprünglich sollte es am 19. Februar wieder losgehen. Dazu kämen noch drei Nachholspieltage aus dem vergangenen Jahr.

18 Spieltage noch bis zum Sommer

Bei 16 Teams in der Verbandsliga kommt es zu 30 Spieltagen. Absolviert wurden davon bisher zwölf Runden. Wie und wann der Verband diese mit einem möglichen späteren Start durchziehen möchte, wird er vermutlich bei der Videokonferenz mitteilen. Diskutiert werden soll ebenfalls welche Optionen die Politik den Sportlern an die Hand gibt. Selbst ein Saisonabbruch ist nicht ausgeschlossen. Eine Entscheidung wird für Donnerstag allerdings nicht erwartet. Die Vereine dürfen sich danach äußern.  

„Wir würden sogar ohne Zuschauer spielen“

Sven Wittfot, Sportlicher Leiter beim FC Schönberg 95, sagte auf Nachfrage zu HL-SPORTS: „Es ist einfach derzeit nicht planbar. Wir würden sogar noch eine Zeit ohne Zuschauer spielen. Nun ist es wieder eine Hängepartie. Entweder man hält sich an die aktuelle Corona-Verordnung vom Land, die auch für den Sport gilt oder man fasst einen Entschluss. Wie dieser aussieht, wissen wir nicht. Für uns ist das auf jeden Fall wieder einmal keine schöne Situation.“

In Hamburg und Schleswig-Holstein ist man entspannt

Schaut man in die anderen Landesverbände wie Hamburg und Schleswig-Holstein, ist man hier noch nicht so weit über einen Abbruch zu reden. Hier hat man von vornherein mit kleineren Staffeln geplant. Die DFB-Spielordnung besagt, dass mindestens 75 Prozent der Vereine mindestens 50 Prozent der Spiele absolviert haben müssen.

Falschmeldungen zu 2G+

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband (SHFV) hat am Mittwoch die Vereine zur neuen Corona-Landesverordnung informiert. Entgegen anderslautender Meldungen in verschiedenen Medien gilt bei der Sportausübung außerhalb geschlossener Räume keine Pflicht zur Einhaltung von 2G+. Für die Sportausübung außerhalb geschlossener Räume ist nach wie vor kein bestimmter Impfstatus erforderlich. Auch ungeimpfte Personen dürfen somit weiterhin außerhalb geschlossener Räume Sport betreiben. Eine Testpflicht besteht hier ebenfalls nicht. Das teilte der Verband auf seiner Homepage mit.

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SHFV informiert Vereine

Weiter heißt es: Neu ist eine Begrenzung der teilnehmenden Personen bei Sportwettbewerben (Spiele/Turniere mit Beteiligung von mindestens zwei verschiedenen Mannschaften) außerhalb geschlossener Räume (100 Personen) und innerhalb geschlossener Räume (50 Personen).

Innenräume jetzt mit 2G-Regel

Für die Nutzung sämtlicher Innenräume von Sportanlagen (inklusive Umkleidekabinen und Duschräume) zwecks Sportausübung galt bis zuletzt eine Zugangsbeschränkung nach 2G-Regelung. Die neue Landesverordnung schreibt dafür seit heute 2G+ vor. Der Zugang zu sämtlichen Innenräumen ist also weiterhin grundsätzlich dem bereits bekannten Personenkreis (Geimpfte und Genesene, Kinder bis zur Einschulung, Minderjährige mit regelmäßigen Schultestungen, aus medizinischen Gründen ungeimpfte Personen, Sorge- und Umgangsberechtigte unter Einhaltung von 3G und Maskenpflicht) gestattet – Geimpfte und Genesene ohne Auffrischungsimpfung müssen für die Nutzung von Innenräumen allerdings zusätzlich einen aktuellen negativen Test nachweisen. Zulässig sind Antigen-Schnelltests, PCR-Tests sowie unter Beaufsichtigung durch Vereinsmitarbeiter durchgeführte „Selbsttests“. Als Auffrischungsimpfung gilt bei den üblichen Impfstoffen eine dritte Impfung, bei Erstimpfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson gilt nach aktuellem Stand die zweite Impfung als Auffrischungsimpfung. Die Einhaltung der Zugangsvoraussetzungen gemäß Landesverordnung ist durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts bzw. von ihr/ihm berechtigte Personen zu gewährleisten.

Zuschauerkapazität begrenzt

Für Sportveranstaltungen mit Zuschauer gelten im Wesentlichen die gleichen Regelungen wie bisher: Bei Veranstaltungen außerhalb geschlossener Räume sind maximal 100 Zuschauer zugelassen, bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume maximal 50. Für Zuschauer im Innenbereich gilt entsprechend dem oben genannten Personenkreis weiterhin 2G. Nachweise einer Auffrischungsimpfung oder eines negativen Testnachweises sind bei Zuschauer nicht erforderlich. Neu ist die Verpflichtung aller Zuschauer zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume. Weiterhin besteht die Verpflichtung, für die jeweilige Sportstätte einen QR-Code zur freiwilligen Registrierung mittels der Corona-Warn-App an allen Eingängen auszuhängen.

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