Spielabbruch: Gericht entscheidet mit klarer Ansage

Harmsdorfer SV verliert am Grünen Tisch

Der Schiedsrichter spricht mit den Kapitänen des Harmsdorfer SV und SV Heringsdorf. Foto: Harmsdorfer SV/oH
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Harmsdorf – Das Urteil ist da. Zum Spielabbruch vor anderthalb Wochen in der Partie Harmsdorfer SV und SV Heringsdorf (Kreisklasse B) hat das Kreisgericht des Kreisfußballverbandes Ostholstein (KFV) verhandelt und ist zu einem klaren Ergebnis gekommen. Der gastgebende Verein hatte das Feld rund zehn Minuten vor dem Ende verlassen, wollte nicht weiterspielen. „Der Schiedsrichter hatte zu diesem Zeitpunkt keine Veranlassung, die Partie selbst zu beenden“, teilte der Verband mit.

„Ein Spiel abzubrechen, liegt allerdings einzig in der Verantwortung des Schiedsrichters“

Der KFV teilte mit, dass man „diesen Vorgang sehr ernst“ nimmt „und verweist auf Paragraf 30 der Spielordnung, der die Bewertung von Spielabbrüchen regelt. Demnach kann ein Spiel nur dann neu angesetzt werden, wenn kein Verschulden vorliegt. Im vorliegenden Fall hat der Harmsdorfer SV eigenständig den Abbruch veranlasst, obwohl der Schiedsrichter die Fortsetzung des Spiels für möglich hielt. Ein Spiel abzubrechen, liegt allerdings einzig in der Verantwortung des Schiedsrichters. Dies stellt nach aktueller Einschätzung einen verschuldeten Spielabbruch dar.  Das Kreisgericht hat jetzt in seinem Urteil die Wertung des Spiels vorgenommen: Das Spiel wird mit 0:5 Toren und 0 Punkten gegen den Harmsdorfer SV und mit 5:0 Toren und 3 Punkten für den SV Heringsdorf gewertet“. Zum Zeitpunkt des Abbruchs führte Harmsdorf mit 1:0.

„Wir müssen den Spielbetrieb schützen“

„Ein eigenmächtiger Spielabbruch ohne sportrechtliche Grundlage darf nicht Schule machen. Wir müssen den Spielbetrieb schützen – und das bedeutet, dass Regeln gelten müssen, auch wenn es emotional wird“, erklärte KFV-Vorsitzender Klaus Bischoff.

Weitere Verfahren und Ermittlungen

Weiter heißt es: „Die weitere Bewertung des Vorfalls erfolgte durch das zuständige Kreisgericht. Über mögliche sportwidrige Handlungen seitens von Spielern des SV Heringsdorf hat das Kreisgericht in separaten Verfahren zu urteilen, die bereits eröffnet wurden. Parallel dazu prüft die Polizei die vom Harmsdorfer SV gestellten Strafanzeigen wegen Körperverletzung und Bedrohung. Der Kreisfußballverband wird sich bis zum Abschluss dieser Verfahren nicht weiter zu den inhaltlichen Vorwürfen äußern.“

KFV-Vorsitzender mit Appell

„Wir appellieren an alle Vereine, sich auch in schwierigen Situationen an die geltenden Regeln zu halten und Konflikte auf dem dafür vorgesehenen Weg zu klären. Der Fußball in Ostholstein steht für Fairness, Respekt und Verlässlichkeit – daran muss sich jeder messen lassen“, so Bischoff abschließend.

Wertung zur Kenntnis genommen

In Heringsdorf nimmt man das Ergebnis vermutlich wohlwollend auf. Vereinsvorsitzender Karsten Jark hatte dem Urteil nichts hinzuzufügen. HL-SPORTS wartet noch auf eine Stellungnahme des Harmsdorfer SV. Diese werden nachgereicht, sollten diese kommen.

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  • Harmsdorf: Harmsdorfer SV/oH
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