Fans Kaltenkirchener TS. Foto: Lobeca/Homburg

Kaltenkirchen – Am vergangenen Freitag standen sich im Rahmen des Achtelfinales im Landespokal die Kaltenkirchener TS und der SV Eichede gegenüber. Der Gast aus Stormarn verließ den Platz mit einem 2:1-Erfolg. Für Aufregung sorgte im Nachhinein aber eine Spielszene – die aus der 53. Minute. Dort führte aus Sicht der Hausherren ein gegebener Eckball, der den zwischenzeitlichen 1:1-Ausgleich nach sich zog, irregulär zum Treffer des SVE. Der Vorwurf: Schiedsrichterin Mirka Derlin hat dort die jüngst eingeführte Acht-Sekunden-Regel für Torhüter falsch angewendet. Letztlich entschied man sich bei KT, nach Gesprächen mit verschiedenen Fachleuten, Protest gegen die Spielwertung einzulegen beim Verband (HL-SPORTS berichtete).

Sportgericht gibt Urteil bekannt

Das Sportgericht des Schleswig-Holsteinischen Fußballverbandes (SHFV) hat den Protest der Kaltenkirchener TS gegen die Spielwertung des Achtelfinalspiels im SHFV-LOTTO-Pokal nun am 16.7.2025 zurückgewiesen. Und das mit folgender Erklärung: Einem Protest ist stattzugeben, wenn es bei dem Spiel zu einer Verletzung der Fußballregeln oder der Spielbestimmungen gekommen ist (Protestgrund) und dieser Regelverstoß mit hoher Wahrscheinlichkeit von spielentscheidender Bedeutung für den Protestführer war. Das Sportgericht bestätigte zwar das Vorliegen eines Protestgrundes, da die Schiedsrichterin einen Eckstoß gegeben hatte, der nach dem Fußball-Regeln nicht hätte gegeben werden dürfen. Nach Auffassung des Sportgerichts war dieser Regelverstoß jedoch nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit von spielentscheidender Bedeutung. Eine spielentscheidende Bedeutung liegt vor, wenn ein anderer Spielausgang ohne den Regelverstoß mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu erwarten gewesen wäre, das heißt wenn durch eine andere Auslegung der Situation ein anderer Spielausgang nicht nur lediglich möglich, sondern hochgradig wahrscheinlich wäre. Auch wenn infolge des Eckstoßes der Ausgleichstreffer für den SV Eichede fiel, verneinte das Sportgericht hier insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass der Regelverstoß in der 52. Minute erfolgte, eine spielentscheidende Bedeutung.

Reaktion in Kaltenkirchen

Die Reaktion aus Kaltenkirchen ließ nicht lange auf sich warten. „Ich kann es gar nicht in Worten beschreiben. Die Begründung hört sich so an, als ob es beim Regelverstoß 3:0 für den SV Eichede gestanden hat. Jeder normal denkende Mensch hätte hier eine Neuansetzung des Spiels gemacht. Jetzt müssen wir darüber sprechen, was wir jetzt machen“, fasst Boris Völker (Sportlicher Leiter) die Gemütsverfassung bei den Kreis-Segebergern bei HL-SPORTS zusammen. Eine Anfrage von HL-SPORTS beim SHFV mit Blick auf das Urteil blieb übrigens bisher unbeantwortet…

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  • Fans der KTS, Foto Lobeca Homburg: Lobeca/Homburg
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