Arbeitsgericht Lübeck.

Lübeck – Das hatte der VfB so sicherlich nicht erwartet! Am Donnerstag standen die Lübecker vor dem Arbeitsgericht und kassierten bei der „Affäre Riedel/Landerl“ eine Niederlage. Das Gericht stufte die außerordentliche Kündigung von Riedel (nach angeblicher Handgreiflichkeit im Frühjahr 2021 in der Halbzeitpause der Begegnung zwischen Lübeck und Türkgücü München) als zu hart ein. Eine Abmahnung hätte gereicht. Der Regionalligist wurde zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schadensersatz verdonnert, muss auch Prämien und Grundgehalt (bis 30. Juni) nachträglich berappen. Der Verein wurde ebenfalls zum Widerruf verurteilt, da keine Handgreiflichkeit seitens Florian Riedel vorlag.

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Zweifel und Reaktion…

An der Lohmühle will man das alles nicht ganz so stehen lassen. VfB-Anwalt Dr. Malte Evers kündigte jedenfalls an, noch einmal genau hinzuschauen. „Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme halte ich das Urteil insbesondere in Bezug auf den Widerruf und das Schmerzensgeld für falsch. Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und eine Berufung prüfen.“

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