Urteilssprechungen zum Spielabbruch zwischen Rapid III und Schackendorf II

Keine Berufung, Fall geht zu den Akten

Polizei

Weede – Die sportlichen Urteile zum Spiel in der Kreisklasse C zwischen SC Rapid Lübeck III und SV Schackendorf II vom 11. September diesen Jahres sind gesprochen. Die Begegnung wurde kurz vor Schluss abgebrochen. Danach kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen und Jagdszenen am Kasernenbrink. Die Polizei war mit zwölf Beamten im Einsatz.

SC Rapid zahlt 300 Euro Strafe

Das Kreisgericht des Kreisfußballverbandes Segeberg (KFV) verhandelte den Fall. HL-SPORTS liegen verschiedene Urteile vor, in dem gegen Rapid eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro ausgesprochen wurde. Das Gericht begründete dieses wie folgt: „Der SC Rapid Lübeck trägt aber nach Auffassung des Gerichts eine gewisse Mitschuld an den Vorkommnissen, die letztlich zum Spielabbruch geführt haben. Nach glaubwürdigen Aussagen von Zeugen hat eine Zuschauergruppe des SC Rapid Lübeck die Stimmung durch beleidigende und schmähende Äußerungen angeheizt. Spieler des SV Schackendorf wurden unter anderem als Schwuchtel, Fettsäcke bzw. mit der Aussage “Ich ficke deine Mutter“ beleidigt. Hiergegen hat der Schiedsrichter nicht eingegriffen. Auch die Verantwortlichen des SC Rapid Lübeck haben dies unbeanstandet geschehen lassen. Hier muss sich der SC Rapid Lübeck eine Verantwortung anrechnen lassen.“

Kreisgericht wenig erbaut von Absagen

Die Lübecker „verkauften“ sich vor dem Kreisgericht allerdings denkbar ungünstig. Viele geladene Zeugen sagten ab. Der geladene Rapid-Ordner musste beispielsweise arbeiten, gab dieses dem Gericht am Vortag bekannt. Im Urteil heißt es: „Dieser Umstand dürfte bereits frühzeitig bekannt gewesen sein, so dass eine Absage hätte rechtzeitig erfolgen können und müssen.“ Ein anderer SCR-Kicker sagte erst am Verhandlungstag, ebenfalls wegen Arbeit, ab. Ein anderer Lübecker war erkrankt und teilte dieses dem Gericht „am Nachmittag des Verhandlungstages“ mit.

Zeuge erscheint aus Angst nicht

Ein anderer Rapidler gab dem Gericht drei Stunden vor der Verhandlung bekannt, dass er nicht erscheinen würde. Im Urteil wird dieses wie folgt mitgeteilt. „Zur Begründung gab er an, dass er Rücksprache mit der Polizei genommen habe, die ihm von einer Teilnahme abgeraten hätte. Weiterhin wolle er nicht kommen, da er Angst habe, dass ihm etwas geschehen könnte. Der Gerichtsvorsitzende hat daraufhin mit der zuständigen Polizeidirektion Lübeck und dort mit dem Beamten telefoniert. Dieser bestätigte den Anruf des Spielers. Er habe ihm aber nicht von der Teilnahme abgeraten, sondern ihm erklärt, dass die Teilnahme an der Sportgerichtsverhandlung seine Privatsache sei und mit den polizeilichen Ermittlungen nichts zu tun habe. Er müsse das selbst entscheiden. Insoweit treffen die Aussagen des Spielers gegenüber dem Gerichtsvorsitzenden nicht zu.“

Gewalt-Videos nicht von großer Bedeutung

Die Aussagen des Schiedsrichters schienen in den Urteilen wenig Bedeutung zu haben. Er verwies vor allem auf die Video-Aufnahmen, die dem Gericht vorlagen. „Das Gericht hat die ihr zugespielten Videoaufnahmen zur Kenntnis genommen. Diese mögen für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Entscheidend für die Urteilsfindung des Gerichts sind vor allem jedoch die persönlichen und schriftlichen Aussagen der Betroffenen und der Zeugen“, heißt es weiter. Zudem irrte sich der Unparteiische in einer Nummer, was erst bei der Verhandlung zu Tage kam. Es gab außerdem keine Roten Karten, die hätten zusätzlich verhandelt werden können.

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Schackendorfer lief auf das Spielfeld

Auch der SV Schackendorf wurde verurteilt. Den Segeberger Club traf es etwas härter, nämlich 400 Euro. Dieses Urteil liegt der Redaktion nicht vor. Nach Informationen von HL-SPORTS soll es sich vermutlich um die Hauptschuld am Spielabbruch sowie das Fehlverhalten der eigenen Zuschauer handeln. Hier wurde vom Gericht ebenfalls eine gesonderte Strafe ausgesprochen. Ein „SVS-Fan“ ist „auf das Spielfeld gelaufen, habe auf Spieler des SC Rapid Lübeck eingeschlagen und getreten. In dem dann folgenden Tumult hat es eine Schlägerei zwischen Spielern beider Mannschaften und auch Zuschauern gegeben, die dann von der herbeigerufenen Polizei aufgelöst wurde“, heißt es in dem Urteil.

Rudelbildung auf dem Platz

Als Auslöser für diese Verkettung von Gewaltexzessen war nach Aussagen des Schiedsrichters ein Foulspiel, dass er „für den SC Rapid Lübeck entschied, da der Schackendorfer Spieler den Weg seines Gegenspielers gekreuzt hatte und damit ein Foul beging. Um die schnelle Ausführung des Freistoßes zu verhindern, trat der Schackendorf Spieler den Ball ins Aus. Aus dieser Aktion entstand laut Schiedsrichter eine erste Rudelbildung, die er versuchte aufzulösen, was ihm aber nach seinen Worten nicht mehr gelang. Bei dem Versuch der Freistoßausführung wurde der Rapid-Spieler nach Angaben des Schiedsrichters vom SVS-Spieler mit den Händen am Hals umgestoßen. Nach Zeugenaussagen hatte zuvor der SCR-Spieler den Gegenspieler weggestoßen, da er der Ausführung im Weg stand“.

50 Euro für zuschlagen

Persönliche Strafen gab es ebenso. Der Rapid-Spieler, der von einem Schackendorfer mit den Händen am Hals umgestoßen wurde, erhielt vier Spiele Sperre. Der besagte Schackendorfer sechs Partien. Auch ein anderer SVS-Kicker wurde mit sechs Begegnungen Zwangspause belegt. Zudem erhielt der Schackendorfer Zuschauer, der auf den Lübecker einschlug und eintrat, eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro. Weiter im Urteil heißt es: „Fest steht für das Gericht, dass Spieler des SV Schackendorf aktiv an den Auseinandersetzungen beteiligt waren und insbesondere auch der Zuschauer unberechtigt das Spielfeld betreten hat und der SV Schackendorf damit hauptsächlich für den Spielabbruch verantwortlich ist. Da die Vereine auch für die ihnen zuzuordnenden Zuschauer haften, war neben einer entsprechenden hohen Geldstrafe für den SV Schackendorf die Wertung des Spieles mit 0:6 Toren und 0 Punkten zwingend gegeben.“

Rapid verliert den Sieg am Grünen Tisch

Doch die Punkte waren für den SC Rapid nur von ganz kurzer Freude, denn sie setzten einen nichtspielberichtigten Spieler ein. „Nach Mitteilung des zuständigen Staffelleiters hat der SC Rapid Lübeck einen Spieler am 11.9.2022 eingesetzt. Der Spieler wurde am 4.9.2022 im Kreisligaspiel der 2. Herren eingesetzt; die 2. Herren war am folgenden Spieltag 9.-11.9.2022 spielfrei. Der Spieler war daher am 11.9.2022 für die 3. Mannschaft nicht spielberechtigt. Das Spiel ist daher für den SC Rapid Lübeck mit 0 Punkten und 0:5 Toren als verloren zu werten“, so im Urteil.

Keine Berufung

Gegen dieses Urteil hätte man in Berufung gehen können. Der SC Rapid Lübeck verzichtete darauf. Ein Vereinsvertreter sagte nur zu HL-SPORTS: „Ich bin enttäuscht.“ Dagegen sind die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. „Das Videomaterial wurde gesichtet und erste Beteiligte wurden im Rahmen der Ermittlungen zum Sachverhalt angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Vorgang zur weiteren Entscheidung an die Staatsanwaltschaft abgegeben,“ teilte die Polizei mit.

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