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Hamburg – Nach dem Beschluss des Präsidiums der Handball-Bundesliga (HBL), dem HSV Hamburg die Lizenz für die kommende Spielzeit zu verweigern, fragen sich viele Handballfans, wie es nun weitergehen soll. Welche Chancen hat der Champions League-Sieger von 2013, um doch noch im kommenden Jahr in der höchsten deutschen Spielklasse zu verbleiben?

Die Antwort ist eigentlich kurz: eine einzige – und zwar das Schiedsgericht der HBL. In einer Schiedsvereinbarung haben sich alle Vereine der HBL verpflichtet, bei Streitigkeiten und Problemen im Lizenzierungsverfahren, dieses anzurufen.
Das Schiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden Richter, auf den sich alle Vereine im Vorfeld geeinigt haben und der aus einem vor der Saison festgelegten Pool stammt, einem Richter, der von der HBL benannt wird, und einem Richter, der vom HSV benannt wird. Alle Richter müssen aber unparteiisch sein. Dieses Gremium entscheidet dann letztlich nach Mehrheitsbeschluss.

Das Gericht, das wahrscheinlich noch im Juni seine Entscheidung fällt, entscheidet dann über die bereits eingereichten Unterlagen des HSV Hamburg und überprüft lediglich die bereits vorliegenden Fakten sowie die Entscheidungsfindung des HBL-Präsidiums und der Expertenkommission. Ein Nachreichen von Unterlagen, weiteren Bürgschaften oder ein neues Finanzkonzept sind demnach nicht möglich.

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Weitere juristische Möglichkeiten gibt es für den HSV Hamburg nicht. Da es sich um ein ordentliches Schiedsgericht handelt und alles auch vertraglich abgesichert ist, stünde dem Hamburger Präsidium der Gang vor ein Zivilgericht nicht offen. Dies verbietet auch die Zivilprozessordnung (§ 1023).
Auch ein Gnadenweg ist ausgeschlossen, weil dieser schon im normalen Lizenzierungsprozess gegeben ist, wenn das HBL-Präsidium die Expertenkommission überstimmt.

Das Schiedsgericht ist somit für den HSV die letzte Möglichkeit, den Absturz in die Drittklassigkeit abzuwenden. Eine Entscheidung darüber hat die HSV-Geschäftsführung noch nicht getroffen. In der Vergangenheit hatten u.a. die Füchse Berlin und der Dessauer HV das Schiedsgericht erfolgreich angerufen.

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