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Lübeck – Am vergangenen Mittwoch wurde auf dem außerordentlichen Verbandstag des Handballverbandes Schleswig-Holstein (HVSH) das Präsidium abgestraft. Die Neufassung der Satzung bekam nicht die nötige Mehrheit.

Kernpunkt war der dritte Tagesordnungspunkt. Dabei ging es unter anderem um die „Aufhebung und vollständige Neufassung der Satzung sowie Änderungen der Jugendordnung“, die Umstrukturierung des Jugendbereichs. Dieser Antrag wurde von der Versammlung abgelehnt. „Die Zwei-Drittel-Mehrheit wurde verfehlt, da es zwei Nein-Stimmen zu viel gab“, teilte HVSH-Geschäftsführer Gert Adamski am Donnerstag mit. Insgesamt wurden 129 gültige Stimmen abgegeben; davon waren 84 Ja- und 45 Nein-Stimmen.

Bereits beim Verbandstag 2014 sollte die Satzungsänderung beschlossen werden, doch der Antrag erreichte damals ebenfalls nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

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Was sollte geschehen? Mit dieser Satzungsänderung sollte der Jugendbereich im Verband wieder besser organisiert werden. Konkreter ausgedrückt: Im Ressort Jugend sollte in Zukunft auch das gemacht werden, was die Jugendordnung vorsieht.

HVSH-Präsident Karl-Fr. Schwark erklärte im Vorwege zum Verbandstag: Die Jugend hat sich in den letzten Jahren eigentlich ausschließlich um Spieltechnik gekümmert. Die Jugendordnung sieht jedoch viele andere Punkte vor: Die Förderung von Gemeinschaft und sozialem Verhalten, die Interessenvertretung der Jugend auch über den Handball hinaus, das gesellschaftliche Engagement anregen und nicht zuletzt den internationalen Austausch und die Verständigung fördern. Einige Punkte wurden zuletzt in Absprache mit dem Präsidium durch die Vizepräsidentin Frauen/Entwicklung/Breitensport umgesetzt, obwohl es nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehört. Durch die Satzungsänderung – beziehungsweise den neuen Wortlaut der Satzung – wird eine klare Struktur geschaffen. Der Kernpunkt ist, dass die Jugendspieltechnik in Zukunft nicht mehr bei der Jugend angesiedelt ist, sondern in das Ressort des Vizepräsidenten Spieltechnik fällt. Mit dieser Umschichtung der Aufgaben kann die Jugend die in der Jugendordnung vorgesehenen Themen anpacken und sich darauf konzentrieren.

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