Foto: HVSH/mk
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Kiel – Der Handballverband Schleswig-Holstein hat bekannt gegeben, dass seit gestern (8.6.) die von der Landesregierung am 5. Juni beschlossene Landesverordnung für den Zeitraum vom 8. bis 28. Juni in Kraft ist und somit die Stufe 5 des „return to play“-Konzeptes des Deutschen Handball Bundes (DHB) umgesetzt werden kann. Dieses gilt, wenn unter anderem die Einhaltung aller Desinfektions- und Hygieneregeln – auch bei den Sportgeräten – gewährleistet ist, das Umziehen und Duschen jeweils nur zu Hause erfolgt und Fahrgemeinschaften mit Trainer oder Trainingspartner möglichst vermieden werden.

Alle notwendigen Maßnahmen, die von den Vereinen zu gewährleisten sind, sind im § 11 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 5. Juni beschrieben.

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Stufe 5 des „return to play“-Konzeptes des DHB: Mannschaftstraining

Athletik- und/oder Techniktraining sowie handballspezifisches Training ohne Zweikämpfe mit Vor-Ort-Anleitung durch Trainer bis zur vollen Kaderstärke (keine Hilfestellung mit Körperkontakt). Passen, werfen und Kleingruppentaktik wie beispielsweise Feldspieler oder Torwartkooperationen sind möglich.

  • Indoor-Aktivitäten nur in privaten oder öffentlichen Trainingseinrichtungen (exklusive Nutzung oder räumliche Trennung der Trainingsgruppen).
  • Für handballspezifisches Hallentraining müssen 800 Quadratmeter (ganzes Handballfeld) zur Verfügung stehen (Parallelbetrieb bei räumlicher Trennung möglich).
  • Wurfübungen mit Torhüter können durchgeführt werden (lange Kleidung und Mund-Nasen-Masken für Torhüter empfohlen).
  • Auf- und Abbau von benötigten Geräten führen festgelegte Personen mit Mund-Nasen-Masken aus.
  • Bälle müssen gekennzeichnet sein, damit sie eindeutig zugeordnet werden können.
  • Tragen von Schweißbändern wird empfohlen.

(HVSH)

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