Lockdown beendet: Schleswig-Holstein geht wieder an den Start

SH-Liga geht "freiwillig" weiter

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Przybyl MeisterMetall

Lübeck – Der Handballverband Schleswig-Holstein (HVSH) hat bekannt gegeben, dass der Spielbetrieb in den Schleswig-Holstein-Ligen (SH-Liga) Jugend und Erwachsene am 5. und 6. Februar wieder aufgenommen wird. Dieser Entscheidung liegen einstimmige Beschlüsse der Spielkommission (27.1.) sowie des Präsidiums (28.1.) zugrunde.

Spielbetrieb wird wieder angefahren

Für den Spielbetrieb der SH-Liga werden die bereits terminierten Spiele am Wochenende 5. und 6. Februar wieder aufgenommen. Die im Zeitraum vom 8. bis 30. Januar, infolge des Aussetzens des Spielbetriebes, ausgefallenen Spiele sind in Absprache mit den Spielleitenden Stellen und Gegnern nachzuholen. Eine Sondersituation stellt der Spielbetrieb der Landesligen der Männer und Frauen dar. Hier sind zunächst die Vorrunden regulär abzuschließen.

Karenz vom 31. Januar bis 20. Februar für Vereine

In der Zeit vom 31. Januar bis 20. Februar wird eine Karenzphase vorgehalten, in der Vereine bei Bedenken wegen der Corona-Situation nach schriftlicher Information an die Spielleitenden Stellen (Männerwartin/Frauenwart/Jungenwart/Mädchenwartin), den HVSH-Spielbetrieb (E-Mail: spielbetrieb@hvsh.de) und den Gegner nicht spielen müssen. Die Verlegung dieser Spiele ist kostenfrei. Eine Zustimmung des Gegners ist nicht notwendig, eine Information des Gegners allerdings obligatorisch.

Nachholspiele bis 13. März

Die in der Karenzphase vom 31. Januar bis 20. Februar verlegten Spiele müssen zusätzlich zu den regulär stattfindenden Spielen zwingend im Zeitraum vom 21. Februar bis 13. März nachgeholt werden. Sofern eine Mannschaft in diesem Zeitraum – ohne Vorlage entsprechender Nachweise – nicht antritt, wird das Spiel für sie mit 0:2 Punkten und 0:0 Toren als verloren gewertet und gemäß § 50 Abs. 2 RO/DHB eine Geldstrafe verhängt. Ein dreimaliges schuldhaftes Nichtantreten einer Mannschaft, führt – wie bisher – zum Ausscheiden aus dem Spielbetrieb gemäß § 49 Abs. 1 SpO/DHB und einem damit einhergehenden Regelabstieg in die nächstniedrigere Spielklasse.

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Die Spielleitenden Stellen sind für die Vereine erster Ansprechpartner für Spielverlegungen und Neuansetzungen. Dabei ist der Einsatz von VerlegungOnline für die Vereine verbindlich. Aufgrund der aktuellen Schiedsrichter-Knappheit kann nicht gewährleistet werden, dass Neuansetzungen durch die Spielleitenden Stellen an Sonnabenden genehmigt werden. Daher weist der HVSH an dieser Stelle bereits darauf hin, dass primär wochentags oder sonntags gespielt werden sollte.

Änderung von Ziffer 9 der HVSH-Durchführungsbestimmungen: „Spielabsetzungen und
Spielverlegungen“

„Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei Spieler oder Spielerinnen des beantragenden Vereins Corona bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (zum Beispiel: Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screenshots positiver PCR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.“

Abschließend empfiehlt der HVSH allen am Spiel Beteiligten dringend, nur nach Durchführung eines (freiwilligen) maximal 24 Stunden alten Antigen-Schnelltests am Spielbetrieb teilzunehmen. Zugleich ruft der HVSH alle am Spiel Beteiligten weiterhin dazu auf, sich impfen beziehungsweise „boostern“ zu lassen.

Bildquellen

  • HVSH_mk: HVSH/mk
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