Maskenpflicht für Zuschauer: ja oder nein? – die Frage zum Wochenende

Foto: Lobeca/Kaben

Lübeck – Eine Frage beschäftigt derzeit die Zuschauer von Sportveranstaltungen: Muss ich auf einem Sportplatz oder einer Sporthalle einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder nicht?

Diese Frage lässt sich gar nicht einfach beantworten, denn beispielsweise war es am gestrigen Freitag beim Handball-Bundesligaspiel zwischen VfL Lübeck-Schwartau und VfL Gummersbach Pflicht den Mund-Nasen-Schutz in der gesamten Hansegalle zu tragen – auch auf dem Sitzplatz während die Begegnung lief. Die einzige Ausnahme galt dabei, wenn man Speisen oder Getränke zu sich nehmen wollte. Davor und danach musste man die „Maske“ wieder aufsetzen. Das gleiche gilt am heutigen Sonnabend (3.10.) für die Fußballfans des VfB Lübeck, die die Drittligapaarung gegen den MSV Duisburg live im Dietmar-Scholze-Stadion an der Lohmühle verfolgen wollen.

Doch was ist mit Amateurspielen?

Bei den Amateur- und Jugendspielen, egal ob In- oder Outdoor ist diese Frage noch weniger eindeutig zu beantworten. HL-SPORTS fragte beim Innenministerium von Schleswig-Holstein nach. Sprecher Dirk Hundertmark gab folgende Antwort: „Es hängt vom Hygienekonzept des jeweiligen Veranstalters ab und hier sollten sich die Zuschauer vorher informieren. Die Abstandsregelung gilt überall. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt eine Mund-Nasen-Bedeckung mit und setzt sie im Zweifel auf.“

Mit einer Alltagsmaske schützen wir nicht nur uns, sondern vor allem auch andere. Denn sie trägt dazu bei, das Risiko…

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Posted by Bundesministerium für Gesundheit on Monday, September 14, 2020

Brennpunkt St. Jürgen

Die Vereine stimmen sich mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab, die auch die maximale Zuschaueranzahl festlegen. Beim Spitzenspiel in der Fußball-Kreisliga zwischen Fortuna St. Jürgen und SV Azadi Lübeck sind diese beispielsweise auf 60 Personen begrenzt. Dort gilt vor allem, dass der Einlass über die Dorfstraße geregelt ist. Der sonstige Einlass Hermann-Löns-Weg ist gesperrt. Dort steht ein Ordner und weist die Zuschauer dort ab. Der Einlass darf am Vereinsheim erst ab 14.50 Uhr geöffnet werden, also eine halbe Stunde vor Anpfiff.

Saisonunterbrechung bei lapidarer Handhabung nicht auszuschließen

Wie schon bei anderen Fußballspielen zu beobachten war, werden anscheinend noch nicht alle Hygienekonzepte rigoros umgesetzt. Das könnte im Einzelfall sicher nicht ins Gewicht fallen, doch die Masse macht es dann vielleicht. Derzeit steigen die Corona-Infektionen wieder deutlich an und auch die Intensivfälle melden eine Steigerung. Geht das Ganze so weiter in die falsche Richtung, ist eine Saisonunterbrechung von den gerade erst frisch gestarteten Sportarten eine Maßnahme, die die Landesregierung in Betracht ziehen könnte.

So soll es nicht sein! Foto: Lobeca

Wer will das?

Vor allem ist jeder mitverantwortlich sich so gut es geht an die allgemeinen Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 zu halten – auch die Sportlerinnen und Sportler. Dazu zählt auch darüber nachzudenken, ob man nach dem Sport noch im Vereinsheim zusammensitzt und eine Feier abhält.

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