Sport frei! – das ist nun wichtig für Vereine und Mannschaften

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OH-Aktuell

Kiel – Die Landesregierung und die Sportverbände haben in einem Spitzengespräch Erleichterungen für den Mannschaftssport besprochen. Das teilte die Landesregierung in einer Pressemitteilung mit. Weiter heißt es:

Sport im Verein zu treiben gehört für viele Menschen in Schleswig-Holstein auch in Corona-Zeiten zum Alltag dazu. Damit das unter den bestehenden Abstandsregeln und Hygienevorgaben möglich ist, hatten die Vereine in den vergangenen Monaten Hygeniekonzepte entwickelt und umgesetzt. Entsprechend groß war das Unverständnis vor wenigen Tagen, dass vor allem der Amateursport weiter auf Lockerungen warten musste.

Änderungen ab Mitte kommender Woche

Nun haben die Landesregierung und die Sportverbände in einem Spitzengespräch im Kieler Innenministerium Erleichterungen für den Mannschaftssport besprochen und in einem Eckpunktepapier festgehalten. Ab dem 19. August 2020 soll auch für Kontaktsport, wie zum Beispiel Fußball oder Handball, unter strengen Hygienevoraussetzungen das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen wieder möglich sein, und damit auch Testspiele. Das gilt sowohl für Freizeit- und Breitensport als auch für Leistungs- oder Spitzensport. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nur im Außenbereich zugelassen. Die Anzahl richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.

Grundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen sind nach wie vor die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände.

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Dank an alle Beteiligten

Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack freute sich über das Ergebnis des Gesprächs und dankte allen Beteiligten. „Sport hält fit und leistet damit auch einen ganz wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz“, sagte die Ministerin. „Unsere Sportvereine haben in dieser Corona-Krise nie einen Zweifel daran gelassen, dass auch für sie die Bekämpfung der Pandemie an allererster Stelle steht“, betonte Sütterlin-Waack. Entscheidend sei dabei die lückenlose Kontaktverfolgung, die mit den heutigen Spielberichtsystemen des organisierten Sports auf Knopfdruck gegeben sei. Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, werden die besprochenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst.

Eckpunkte für die Vorbereitung auf die Wiederaufnahme des Liga- und Wettkampfbetriebs

Auch und gerade in der herausfordernden Zeit der Corona-Pandemie ist es wichtig, dass der gemeinnützige Sport seine vielschichtige und wertvolle gesamtgesellschaftliche Aufgabe, auch für den Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger, wahrnehmen kann. Gleichzeitig gilt es aber auch, das Infektionsgeschehen weiter im Blick zu behalten. Unter der Voraussetzung eines weiterhin gemäßigten Infektionsgeschehens in Schleswig-Holstein sollen die nächsten Schritte die folgenden sein:

  • Zum 19. August 2020 soll auch für Kontaktsport das Training sowie der Liga- und Wettkampfbetrieb drinnen und draußen, unabhängig von der Frage, ob Freizeit-, Breiten-, Leistungs- oder Spitzensport ausgeübt wird, ermöglicht werden. Die Anzahl der Trainingsteilnehmerinnen und -teilnehmer orientiert sich an der jeweiligen Sportart. Die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer bei Liga- und Wettkampfbetrieb richtet sich nach den Vorgaben des Veranstaltungsstufenkonzepts.
  • Die Kontaktnachverfolgung der am Sport Beteiligten ist lückenlos sicherzustellen. Ein sportartspezifisches Hygienekonzept ist im Vorweg zu erstellen und auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen. Das Hygienekonzept trifft neben den Regelungen des eigentlichen Sportbetriebs auch Aussagen zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen wie Duschen und Umkleiden.
  • Für die Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern bei Liga- und Wettkampfbetrieb (derzeit nur im Außenbereich) ist ein veranstaltungs- und sportartspezifisches Hygienekonzept zu erstellen.
  • Die Hygienekonzepte sollen zu einer Minimierung des Risikos der Infektionsübertragungen beitragen, Infektionen können jedoch dadurch nicht restlos ausgeschlossen werden.
  • Die Rahmenempfehlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes, des Landessportverbandes Schleswig-Holstein und die fortgeschriebenen sportartspezifischen Empfehlungen der jeweiligen Sportfachverbände sind Handlungsgrundlage für die Durchführung von Training und Wettkämpfen.
  • Sollten die Infektionszahlen wieder dynamisch ansteigen, so werden die auf der Grundlage dieser Eckpunkte getroffenen Maßnahmen bei Bedarf unter Beteiligung der Sportverbände angepasst.

Weitere Infos zu dem Thema gibt es hier.

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