
Kiel – Der Startrechtwechsel, die Gründung beziehungsweise die Auflösung einer Leichtathletikgemeinschaft oder Startgemeinschaft muss im Zeitraum 1. Oktober bis 30.11.2019 erfolgen. Darauf macht die Geschäftsstelle des Schleswig-Holsteinischen Leichtathletik-Verbandes (SHLV) noch einmal aufmerksam. Auch die Löschung von Startpässen muss bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Für weitere Informationen hier weiterlesen…
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