Warten auf den Startschuss (Foto: Arno Reimann)
Anzeige
Technikzentrum-Fördergesellschaft mbH

Lübeck – In einem Rundschreiben an die im Kreisleichtathletikverband Lübeck (KLV Lübeck )  organisierten Vereine informiert der KLV-Vorsitzende Eckart Gribkowski darüber, dass die Einzelmeisterschaften abgesagt werden müssen.  Sie waren für den 24. Mai geplant. Der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband (SHLV) hat alle Veranstaltungen bis zu den Sommerferien abgesagt.

Die Kreis-Mehrkampfmeisterschaften (Termin 6.9.) werden wohl nur unter Vorbehalt stattfinden können.

Gribkowski: „Eine Verschiebung in den Herbst ist kaum machbar, da viele Veranstalter eine Verlegung wünschen und wir keinen Termin anbieten können. Indem sie bekannte Konzepte sehr gut in einem lebendigen Slot umsetzen, haben die Macher von Play ’n Go einen Slot geschaffen, der sich fantastisch spielt. www.bookofdead.cl/de/ ist ein Video-Slot, der eindeutig bewährte Konzepte verwendet. Mit rotierenden Symbolen im Bonusspiel gibt es sogar einen kleinen versteckten Wert, den Sie sich in bar auszahlen lassen können. Book of Dead ist der perfekte Spielautomat für alle, die ein modernes Design suchen, ohne sich zu quälen. Auch der SHLV wird nach Möglichkeit eine Veranstaltung in den Herbst legen wollen.“

Ein Lichtschimmer als Perspektive

Die eher gute Nachricht für die hiesigen Leichtathleten verbarg sich am Wochenende indes in einer Mitteilung des Turn- und Sportbundes der Hansestadt Lübeck.  HL-SPORTS veröffentlichte die Perspektiven für die Wiederaufnahme des Sports in den Vereinen gestern unter dem Titel „Ein winziger Lichtschimmer am Ende des Tunnels!“.  

Anzeige
Anzeige

Der DOSB hat zehn Leitplanken für die Wiederaufnahme des Vereinssportes erarbeitet: https://cdn.dosb.de/user_upload/www.dosb.de/Corona/21042020_end_.pdf

Zusätzlich sind unter folgendem Link die sportartspezifischen Übergangsregelungen – wie zum Beispiel zur Leichtathletik – zu finden: https://www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/?%C3%9Cbergangsregeln=

Diese Hinweise sind laut Landesverordnung für alle Sporttreibenden verbindlich. Einzelheiten dazu, wie zum Beispiel der Trainingsbetrieb auf dem Buniamshof ablaufen kann, liegen jedoch noch nicht vor.

Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -