Wer keine Kampfrichter stellt, muss zahlen: SHLV verabschiedet neue Gebührenordnung - Foto: Arno Reimann
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Kiel – Während der Herbstbeiratstagung im Kieler „Haus des Sports“ hat der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband (SHLV) den Terminplan 2024 vorgelegt und eine neue Gebührenordnung beschlossen. Sie ist ab dem kommenden Jahr gültig.  

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Unter anderem wurden die Organisationsgebühren leicht erhöht und die Gebühren für die Nicht-Gestellung von Kampfrichtern neu geregelt. Vereine, die keinen Kampfrichter mit der Meldung benennen, müssen 10,00 Euro zahlen. Keine Kampfrichtergestellung kostet zukünftig 50 Euro.

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