Lobeca/Schlikis

Dass aktiver Sport nicht nur gut ist, sondern auch Gefahren birgt, ist klar. Schließlich ist es etwas anderes sich in der freien Natur oder zusammen mit anderen Sportlern zu bewegen als einfach nur bequem auf dem Sofa zu sitzen, Fußball zu schauen, auf Spiele zu wetten und Erfahrungen mit vertrauenswürdigen Wettanbietern zu sammeln.
Ein Unfall beim Sport ist schnell passiert. Beim Joggen umgeknickt, im Fußballturnier mit einem anderen Spieler zusammengestoßen oder beim Radfahren gestürzt. Doch nicht jeder dieser Fälle wird versicherungstechnisch gleich behandelt. Auch ist es entscheidend, welche Folgen der Unfall hat.

Was zahlt die Krankenversicherung bei einem Sportunfall?

Normalerweise wird bei jeder Art von Sportunfall die Behandlung von der Krankenkasse übernommen. Ausnahmen kann es bei Extremsportarten wie Fallschirmspringen geben. Arbeitnehmer haben nach einem regulären Sportunfall auch Anspruch auf Krankengeld für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Sie müssen aber bei ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse rechtzeitig eine Bescheinigung einreichen.

Diese Fälle übernimmt die Krankenversicherung nicht

Falls jedoch über die Behandlung und das Krankengeld hinaus Kosten entstehen, sind diese von der Versicherung nicht mehr abgedeckt. Mögliche Fälle sind zum Beispiel:
• Die Person fällt länger als sechs Wochen aus und der Lohn wird nicht weiter bezahlt.
• Der Unfall geschieht im Ausland und die Person muss nach Deutschland transportiert
werden.
• Der Unfall hat schwerwiegende gesundheitliche Folgen, die dazu führen, dass die Person
künftig mobilitätseingeschränkt ist und das Haus rollstuhlgerecht umgebaut werden
muss.
Auch wenn beim Sport jemand anderes verletzt wurde und Langzeitschäden davonträgt oder wenn eine Sachbeschädigung stattgefunden hat, zahlt die Krankenversicherung nicht.

Zusätzliche Versicherungen, die Sportler benötigen

Für alle diese Fälle sind extra Versicherungen nötig, wie zum Beispiel eine Haftpflichtversicherung (bei unabsichtlicher Beschädigung des Eigentums Dritter) oder eine private Unfallversicherung. Diese Versicherung übernimmt auch Folgeschäden und –behandlungen. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann ein lebenslanger Arbeitsausfall abgedeckt werden.
Von einem Unfall ist dann die Rede, „wenn eine versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“ – so die Definition der privaten Unfallversicherungen.

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Vereins-Sportler sind über ihren Verein versichert

Für Sportler in Vereinen gelten nochmal besondere Regeln. Sie sind über die Gruppen-Unfallversicherung des Vereins abgesichert, zumindest für die Zeit während der Vereinstätigkeiten. Ob Turniere oder Wettkämpfe, Vereinsfeiern oder andere Veranstaltungen des Vereins – der Schutz gilt sogar während der Hin- und Rückfahrten zu Wettkämpfen.
Diese Vereins-Unfallversicherungen zahlen Krankenhaustagegeld, Invaliditätsleistungen und auch eine Unfallrente, falls der verletzte Sportler nicht mehr arbeiten kann. Auch eine Haftpflichtversicherung ist in der Police integriert, falls zum Beispiel bei einem Fußballturnier mit dem Ball aus Versehen etwas kaputt geschossen wird. Die Haftpflichtversicherung schützt auch vor eventuellen Schadensersatzansprüchen, wenn in einem Spiel ein anderer Spieler verletzt wird.
Die Versicherung bietet in der Regel aber nur eine Basis-Versorgung an und eventuelle Reha-Maßnahmen oder kosmetische Operationen sind nicht abgedeckt. Da kommt dann wieder die private Unfallversicherung ins Spiel, die jeder Sporttreibende unbedingt haben sollte.

Bei der Vereinsversicherung gibt es Ausnahmen

Auch wenn ein Vereinssportler am Wochenende privat Radfahren oder Joggen geht und dabei stürzt, kommt dafür nicht die Vereinsversicherung auf. Für diesen Fall muss er dann auf seine privaten Versicherungen zurückgreifen. Eine Ausnahme ist, wenn der Verein ein Einzeltraining angeordnet hat. Passiert in dieser Zeit ein Unfall, ist es wieder ein Fall für die Versicherung.
Wer unsicher ist, welche Leistungen eigentlich sein Verein genau übernehmen würde, kann bei der Vereinsleitung nachfragen und sich über dieses Thema informieren. Als Vereinsmitglied ist das ein gutes Recht.

Für wen gilt die gesetzliche Unfallversicherung?
Wenn sich ein Schulkind im Sportunterricht verletzt oder ein Arbeitnehmer beim Betriebssport, dann greift die gesetzliche Unfallversicherung. Die Kosten für die Arzt- oder Krankenhausbehandlungen sowie eventuelle Reha-Maßnahmen werden von der gesetzlichen Versicherung übernommen.
Für Firmenläufe gibt es allerdings keine einheitliche Regelung, da an diesen häufig nur ein kleiner Teil des Kollegiums teilnimmt.

(PL)

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