Traditionell mit "Heißt Flagge" wird die Travemünder Woche am Freitagabend eröffnet (Foto: TW/oH)

Lübeck – Mit dem traditionellen Signal „Heißt Flagge!“ wird Lübecks Bürgermeister Jan Lindenau morgen (Freitag, 22.7.) um 18 Uhr die 133. Travemünder Woche eröffnen. Danach läuft die fünfte Lübecker Jahreszeit bis zum Sonntag, 31. Juli, mit einem spannenden Segelprogramm und der Rückkehr des Festivals an die Promenaden von Trave und Ostsee.

„Wir werden mit den Trave Races und dem Volksbank Rotspon Cup den Segelsport wieder direkt zum Zuschauer bringen. Ein Merkmal, dass die TW von anderen Segelwochen unterscheidet“, verspricht Lutz Kleinfeldt, der Vorsitzende des Hauptveranstalters Lübecker Yacht-Club.

Zum Segeln gehört das Feiern auf der Meile

Bei der Travemünder Woche gehört zum Segeln auch immer das Feiern auf der Meile. Dabei wird Jugendschutz großgeschrieben. Und so werden Jugendschutzteams als Ansprechpartner für Jugendliche auf der Festmeile unterwegs sein.

Damit junge Leute dabei einen klaren Kopf behalten, weisen die Kooperationspartner von Ordnungsdienst und Kinder- und Jugendschutz auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes hin. Auch in diesem Jahr werden wieder Jugendschutzteams auf der Festmeile unterwegs und jederzeit ansprechbar sein. Ihr Ziel ist, dass die Jugendlichen beim fröhlichen Feiern nicht zu viel Alkohol konsumieren und nachts unbeschadet nach Hause kommen.

Für Anbieter und Gäste gilt:

• Für Jugendliche: Kein Alkohol unter 16 Jahren!

• Nichts Hochprozentiges unter 18 Jahren!

• Ab 16 dürfen Bier, Wein oder Sekt getrunken werden. Kenn und beachte dein Limit! Sei Du selbst und lass Dich nicht unter Druck setzen!

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• Besonders gefährlich: Konsum von Betäubungsmitteln in Kombination mit Alkohol!

• Achtet beim Feiern auch auf Freunde und besonders auf die Jüngeren in der Clique!

• Der Kinder- und Jugendschutz und der Ordnungsdienst sowie die Polizei sind als Ansprechpartner auf der Meile unterwegs!

• Für junge Erwachsene: Zeigen Sie Verantwortung! Besorgen Sie Jugendlichen keinen Alkohol und geben Sie Jugendlichen keine alkoholischen Getränke, die sie noch nicht trinken dürfen!

• Für Eltern: Treffen Sie klare Absprachen mit ihren Kindern, bevor diese auf die Meile ziehen!

• Für Gewerbetreibende und Standbetreiber auf der Meile: Beachten Sie bitte dringend die geltenden Jugendschutzbestimmungen! Klären Sie Ihr Verkaufspersonal über die Bestimmungen auf!

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