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Kiel – Der Startrechtwechsel und die Gründung beziehungsweise die Auflösung einer Leichtathletikgemeinschaft oder Startgemeinschaft müssen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 30.11.2019 erfolgen. Daran erinnert der Schleswig-Holsteinische Leichtathletik-Verband (SHLV) in seiner jüngsten Mitteilung.

Auch die Löschung von Startpässen muss bis zum 30.11.2019 erfolgt sein. Gemäß Beiratsbeschluss 2014 ist eine jährliche Startpassgebühr zu entrichten, die ab dem Jahr 2020 fünf Euro je Startpass beträgt. Die Rechnungsstellung erfolgt auf Grundlage der Startpassliste, die von den Vereinen auf LADV eingesehen oder über die SHLV-Geschäftsstelle abgefordert werden kann. Alle Vereine haben die Möglichkeit, die Löschung von Startpassinhabern bis zum 30.11.2019 bei der SHLV-Geschäftsstelle anzuzeigen. Danach erfolgt die Rechnungstellung für das Jahr 2020. Später eingehende Änderungen können für die Rechnung 2020 nicht mehr berücksichtigt werden.

Mehr zu den Regularien, die noch bis zum 1. Dezember zu erledigen sind, kann auf der Homepage des SHLV eingesehen werden.

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