Achtung! Landesverordnung in Schleswig-Holstein ab 2. November 2020

Polizei unterstützt Ordnungsämter

Die Regeln sind zumeist bußgeldbewehrt entsprechend des gültigen Bußgeldkataloges. Die Landespolizei unterstützt die zuständigen Ordnungsbehörden bei der Durchsetzung der Vorschriften. Die Ordnungsämter können darüber hinaus bei Bedarf Amtshilfe bei der Landespolizei beantragen, um die Kontrolldichte zu erhöhen.

Anzeige
Anzeige

Text: Landesregierung Schleswig-Holstein

Gefällt Dir unsere journalistische Arbeit?

Dann unterstütze uns hier mit einem kleinen Beitrag. Danke.

- Anzeige -